Jugendmedienschutz-Novellierung abgelehnt - Internet-Staatsvertrag in NRW gescheitert

Die ab Januar 2011 für Website-Betreiber gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung von Inhalten wird bis auf weiteres nicht in Kraft treten.

Die umstrittene Überarbeitung des Jugendschutz-Staatsvertrags ist in Nordrhein-Westfalen im Landtag gescheitert. Durch die einstimmige Ablehnung im Landtag wird eine Alterskennzeichungspflicht für Web-Inhalte nicht wie zunächst geplant im Januar 2011 in Kraft treten. Die entscheidende Wende hat dabei die CDU-Landtagsfraktion ausgelöst, die gemeinsam mit der FDP und der Linken gegen den neuen Staatsvertrag gestimmt hatte. Grüne und SPD konnten so nicht die für eine Einführung der Novellierung nötige Mehrheit erringen, die Überarbeitung wurde abgelehnt. Dies berichtet die Website heise.de.

Die Haltung der CDU ist in der Debatte überraschend. So hatte der damalige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers noch im Juni dem Gesetzestext zugestimmt, laut Andreas Krautscheid, medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in NRW, gab es für die Fraktion dann aber doch »zu viele Unsicherheiten«. Als Beispiel führt Krautscheid etwa ungeklärte technische Fragen zur Kennzeichung von Webinhalten an. Trotzdem hält die CDU den sogenannten JMStV »in der Tendenz für einen guten Staatsvertrag«.

Bis auf weiteres soll jetzt die Version des JMStV von 2003 im Web gelten, einen rechtsfreien Raum gibt es durch das Scheitern der Novellierung also nicht. Durch die Absage des Landtags von NRW gilt die aktuelle Überarbeitung des JMStV bundesweit als gescheitert. Trotzdem möchten alle Parteien weiter an einem neuen Gesetzesentwurf arbeiten, diesmal aber die beim aktuellen Anlauf zu spät involvierte Netzgemeinde früher beteiligen. Ein neuer Versuch dürfte jedoch frühestens in einigen Jahren anstehen.

Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) dazu: »Wir bedauern die Entscheidung des nordrheinwestfälischen Parlaments, den novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht zu ratifizieren. (…) Es muss so schnell wie möglich eine neue Lösung auf den Weg gebracht werden. Mit Blick auf die sehr lange Verhandlungszeit des JMStV appellieren wir an die Bundesregierung, ein Machtwort zu sprechen und von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen. Zumindest für die unter dem Jugendschutzgesetz agierenden Selbstkontrollen wie die USK sollten die Kompetenzen auf den Online-Bereich ausgeweitet werden. Eine derartige Novellierung des Jugendschutzgesetzes stellt aus Branchensicht den besten und schnellsten Weg dar, einen weitreichenden Jugendschutz im Internet sicherzustellen. Wir würden diesen Weg ausdrücklich unterstützen«.

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