Laut einem Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 15. Februar 2010 wurde die ungeschnittene EU-Version von Left 4 Dead 2 bundesweit beschlagnahmt. Bereits im Dezember wurde das Spiel von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf die Index-Liste B gesetzt -- diese Liste führt Spiele, die nach Meinung der BPjM beschlagnahmt werden müssten.
Das Amtsgericht hat diesem Vorschlag nun Folge geleistet, die EU-Version von Left 4 Dead 2 darf ab sofort nicht mehr verbreitet, öffentlich vorgeführt oder anderweitig zugänglich gemacht werden -- auch ein Verkauf an Erwachsene ist nicht gestattet. Für die geschnittene Version von Left 4 Dead2 gilt das Urteil nicht. Diese wurde von der USK mit der Einstufung »keine Jugendfreigabe« versehen und darf daher auch weiterhin verkauft werden.
Left 4 Dead 2 - Ungeschnittene Version bundesweit beschlagnahmt
Knapp fünf Monate hat es gedauert, nun ist das Urteil gefällt: Die ungeschnittene Version von Left 4 Dead 2 wurde bundesweit beschlagnahmt.
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