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Lego hat die Star Wars-Lizenz, aber andere Klemmbaustein-Hersteller veröffentlichen auch Sternenzerstörer: Wie kann das sein? Wir haben einen Copyright-Anwalt gefragt [Best of GameStar]

Im Netz finden sich zahlreiche inoffizielle Klemmbaustein-Modelle zu Star Wars, Breaking Bad und Co., doch Konsequenzen scheint es keine zu geben. Copyright-Anwalt Tobias Voßberg hat uns verraten, woran das liegt.

Der Verkauf von Produkten mit fremdem Urheberrechten ist auch bei Klemmbausteinen und Lego-Alternativen ein florierendes Geschäft, doch wie sieht die Rechtslage aus? Der Verkauf von Produkten mit fremdem Urheberrechten ist auch bei Klemmbausteinen und Lego-Alternativen ein florierendes Geschäft, doch wie sieht die Rechtslage aus?

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Stellt euch vor: Ihr surft durch das Internet und findet ihn, euren wahr gewordenen Klemmbaustein-Traum, die Schlacht von Hoth aus Star Wars Episode 5. Und dann stimmt auch noch der Preis.

Schnell packt ihr das Set in den Warenkorb, doch dann fällt euch etwas auf: Da steht ja gar nicht Star Wars drauf und vom aktuellen Lizenznehmer Lego ist es auch nicht! Sogar der Name wirkt komisch. Galaktische Schlacht auf dem Eisplaneten? Das habt ihr doch ganz anders in Erinnerung. Nur das Aussehen ist unverkennbar wie im Star-Wars-Film.

Das ist kein Zufall, sondern System. Fans werden durch Nachbauten bekannter Fahrzeuge, Charaktere, Gebäude und Film-Szenen zum eigenen Produkt gelockt, ohne die teuren Lizenzkosten tragen zu müssen. Aber ist das überhaupt legal? Und was bedeutet das für den Kunden? Wir haben bei Anwalt Tobias Voßberg nachgefragt.


Unser Gesprächspartner: Tobias Voßberg ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und überwiegend im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Sein Hauptaugenmerk liegt in der strategischen Beratung und Prozessführung von Privatpersonen und Unternehmen, mit besonderem Interesse an der Gaming-Branche. Er berät und publiziert regelmäßig zu diesen Themen und den Auswirkungen von KI auf die Rechtsbranche und ist Host vom Jura & KI Podcast.

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Was ist das Problem?

Unterschiedliche Klemmbausteinhersteller produzieren und verkaufen inoffizielle Sets zu unterschiedlichen Marken. So gibt es etwa Modelle zu bestimmten Szenen und Fahrzeugen aus Star Wars, jedoch ohne Lizenz und Zustimmung vom Rechteinhaber Disney.

Das Aussehen ist in der Regel unverkennbar, jedoch wird auf bekannte Namen verzichtet. So heißt die Schlacht von Hoth plötzlich Galaktische Schlacht auf dem Eisplaneten und der legendäre Kopfgeldjäger Boba Fett wird zum Intergalaktischen Söldner.

Ziel ist es, Fans von Star Wars und Co. zu erreichen, ohne die teuren Lizenzkosten zu zahlen. Doch damit wird das geistige Eigentum anderer angegriffen, weswegen sich die Frage stellt, warum das überhaupt im großen Stil gewerblich möglich ist.

Dieses Set zeigt die Schlacht von Hoth aus Star Wars Episode 5. Jedoch stammt es weder von Lego noch hat es eine offizielle Lizenz. Das Modell wurde 2018 mit wenigen Klicks über ein Dropshipping-Unternehmen bei Amazon gekauft. Der originale Hersteller stammt aus China. Dieses Set zeigt die Schlacht von Hoth aus Star Wars Episode 5. Jedoch stammt es weder von Lego noch hat es eine offizielle Lizenz. Das Modell wurde 2018 mit wenigen Klicks über ein Dropshipping-Unternehmen bei Amazon gekauft. Der originale Hersteller stammt aus China.

Warum wird auf Namen und Logos verzichtet?

Tobias Voßberg erklärt, dass die explizite Verwendung von Namen und Logos die Marken- und Titelrechte verletzen würde. Würde das Modell aus unserem Beispiel etwa Star Wars im Titel tragen, läge eine eindeutige Rechtsverletzung vor. Im Gegensatz zu Urheberrechten seien Ansprüche hier leicht durchzusetzen, weswegen Hersteller darauf verzichten, Namen zu nennen.

Liegt ein rechtlicher Verstoß ohne geschützte Namen oder Logos vor?

Tobias erklärt, dass in solchen Fällen fast immer eine Urheberrechtsverletzung vorliegt:

»Wenn ein Klemmbaustein-Set eindeutig ein Raumschiff, Fahrzeug oder Szenario aus z.B. Star Wars (...) nachbildet, liegt höchstwahrscheinlich eine Verletzung von Urheberrechten vor. Entscheidend ist dafür nicht der Name, sondern ob die konkrete kreative Gestaltung übernommen wurde.

Das deutsche Urheberrecht schützt nicht nur ganze Werke, sondern auch selbstständig schutzfähige Teile eines Werkes, wenn diese die entsprechende Schöpfungshöhe aufweisen. Wird ein solch schutzfähiges Element, zum Beispiel die Station aus Star Wars, nahezu identisch erkennbar übernommen, handelt es sich um eine Teilübernahme bzw. unfreie Bearbeitung und damit um eine Urheberrechtsverletzung.«

Laut Tobias sei es auch möglich sei, dass bestimmte Einzelelemente oder Spielfiguren als 3D-Marken geschützt werden. Das geschehe in der Praxis jedoch selten, da die internationale Anmeldung extrem kostspielig sei und häufig in keinem Verhältnis zu entstehenden Schäden stehe.

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