Große Kritik an Mietwagen-Firma: Was sagt die Verbraucherschutzzentrale dazu?
Wir haben in Bezug auf diesen Fall auch Kontakt zur Verbraucherschutzzentrale aufgenommen. Wegen möglicherweise falscher Sensormeldungen von Rauchereignissen in Zusammenhang mit Miles liegen bei ihnen aktuell nur zwei Fälle vor.
Das bedeutet im Umkehrschluss aber aus mehreren Gründen nicht zwangsläufig, dass das Ganze kein größeres Problem darstellt.
- Der schnellste Weg, so einen Fall aus der Welt zu schaffen, besteht darin, die 100 Euro zu bezahlen und Miles nicht mehr zu nutzen (wie es auch in dem ersten Fall geschehen ist, über den wir berichtet haben).
- Miles zeigt sich Kunden gegenüber nach allem, was wir wissen, in solchen Fällen nicht kulant, was letztlich eine juristische Klärung nötig macht. Auch durch die bereits erwähnte problematische Frage der Beweislast ist das ein Weg, den längst nicht jeder gehen will (oder finanziell gehen kann).
- Manche kennen die Verbraucherschutzzentrale möglicherweise nicht oder sehen eine Meldung des eigenen Falls dort nicht als potenziell hilfreich an.
Gleichzeitig haben wir in unseren Gesprächen mit der Verbraucherschutzzentrale erfahren, dass sie Miles bereits Ende 2024 im Zusammenhang mit dem Bosch-Sensor abgemahnt hat.
Dabei ging es laut der zuständigen Juristin um Fälle vermeintlich zu aggressivem Fahrens, die der Sensor gemeldet hat. Miles gab im Zuge dessen eine Unterlassungserklärung ab, was bedeutet, dass sie ihre Mietbedingungen anpassen mussten.
Eine solche Anpassung ist Mitte 2025 erfolgt. Die Prüfung der neuen AMBs durch die Verbraucherschutzzentrale steht noch aus.
Die neuen AMBs könnten es sogar noch schlimmer machen
Ein genauer Blick auf die neuen Mietbedingungen zeigt gleichzeitig, dass es für Miles-Kunden in Zukunft sogar noch schlimmer kommen könnte. Darauf hat uns auch unser Leser hingewiesen.
In den aktuellen AMbs taucht beim Punkt Vertragsstrafe und Kostenpauschalen
nicht nur der oben bereits erwähnte Unterpunkt 6.4 neu auf, sondern auch der Unterpunkt 6.2. In den alten Mietbedingungen gab es dagegen noch keine Passage mit diesem Inhalt:
Verstößt der Mieter während derselben Miete mehrmals gegen dieselbe Pflicht (z.B. das Rauchverbot nach Ziff. 2.3 f)), muss er für jeden schuldhaften, selbständigen Verstoß eine Vertragsstrafe zahlen. Als ein einheitlicher, nicht selbständiger Verstoß zählt ein Vorgang nur dann, wenn alle Teilakte (i) in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen, (ii) organisatorisch untrennbar sind und (iii) denselben Schutzzweck verletzen. Die Summe der Vertragsstrafen für mehrfache Verstöße gegen dieselbe Pflicht ist je Mietvorgang auf das Fünffache der Einzelstrafe, höchstens aber 2.000 €, begrenzt. Die Geltendmachung mehrfacher Vertragsstrafen unterliegt der Angemessenheitskontrolle (§ 343 BGB). Eine verwirkte Vertragsstrafe bzw. Kostenpauschale wird auf den entsprechenden Schadensersatzanspruch von MILES angerechnet. Im Übrigen gilt Ziffer 6.1 der AMB entsprechend.
Sprich: Man kann jetzt nicht nur einmal, sondern gleich mehrfach für vermeintliche Verstöße gegen das Rauchverbot während einer Fahrt belangt werden.
Warum meldet der Sensor falsche Rauchereignisse?
Eine sehr wichtige Frage lautet, was für eine erhöhte Partikelkonzentration der Sensor in diesem Fall gemessen hat (wenn man eine mögliche Fehlfunktion mal außer Acht lässt). Stattgefunden hat die Fahrt übrigens am Nachmittag des 1. Januar 2025.
Wichtig, zu wissen: Das Rauchereignis wurde während der Fahrt und nicht im geparkten Zustand gemessen, wobei die Fenster hier laut unserem Leser stets geschlossen waren.
Seiner Aussage nach könnte es folgende Erklärung für die erhöhte Partikelkonzentration geben:
Der Rauch könnte über die Belüftung ins Fahrzeug gelangt sein. Es war sehr kalt und feucht, sodass die Scheiben im kleinen Fahrerraum ständig beschlagen sind. Deshalb mussten wir die Lüftung mehrfach voll aufdrehen. Da sie sehr laut war und meine Freundin mich gleichzeitig navigieren musste, lief sie nicht konstant. Ob die Lüftung genau im Moment der Rauchmessung eingeschaltet war, konnten wir im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen – wir erfuhren ja erst am nächsten Tag überhaupt von dem Vorwurf.
Generell halte ich die Belüftung für eine plausible Erklärung: Meine Freundin meinte, es habe bei den Lüftungsaktionen ziemlich muffig gerochen. Möglich wäre also, dass Partikel aus dem Filter (z. B. Staub oder Schmutz) in den Innenraum geblasen wurden und vom Sensor erfasst wurden. Mir ist der Geruch nicht so stark aufgefallen, da ich mich sehr auf die Fahrt konzentrieren musste. Ich fahre selten Auto, und die Kombination aus großem Fahrzeug, Dunkelheit, Regen und Böllern hat meine Aufmerksamkeit zusätzlich beansprucht.
Bosch sagt, dass der Sensor zuverlässig zwischen Rauch von Feuerwerkskörpern und Zigarettenrauch unterscheiden kann. Außerdem erkennen die Anwälte von Miles nicht an, dass die Belüftung aktiv war, über die juristisch gängige Formulierung mit Nichtwissen bestritten
.
Was sagt der Experte zu der möglichen Erklärung?
Auch Stefan Gilge vom DWD hält die Belüftung für eine durchaus plausible Erklärung.
Er begründet das mit den folgenden Worten:
Die typischerweise angebotenen „low cost“ Feinstaubsensoren haben in der Regel keine Wasserdampfkorrektur, was impliziert, dass diese Sensoren auch auf Wasserdampf reagieren. Wenn man jetzt annimmt, dass der beheizte Luftstrom Wasserdampf von der Windschutzscheibe aufnimmt und dieser Wasserdampf sich an der noch kühlen Oberfläche des Sensors niederschlägt (kondensiert), dann abtropft und neuerliche, mit Wasserdampf gesättigte Luft wieder zu einer Kondensation führt, bis schließlich der Sensor auch eine höhere Temperatur hat, könnte das diese „Doppelspitze“ erklären.
Unsere wiederholte Nachfrage, ob der Sensor in den Miles-Fahrzeugen eine Wasserdampfkorrektur enthält oder nicht, haben sowohl Miles als auch Bosch bis heute nicht beantwortet.
Wenn die KI-Erkennung von Mustern zum Problem wird
Unabhängig von der genauen Quelle der Rauchmessung stellt in diesem Fall möglicherweise auch die KI-gestützte Erkennung und Meldung von Rauchereignissen ein Problem dar.
Darauf weist Gilge ebenfalls hin, mit den folgenden Worten:
Die KI wurde höchstwahrscheinlich mit den verschiedenen Szenarien trainiert, und von außen eindringende Luftbeimengungen zum Beispiel von Waldbränden sind in der Regel homogener verteilt (durch die größere Entfernung zwischen Quelle und Sensor). Beim Rauchen hat man schnell ansteigende und dann auch wieder schnell absteigende Konzentrationen. Die KI gibt immer ein Ergebnis raus, in der Regel mit einer Wahrscheinlichkeitsangabe. Und in den meisten Fällen passt das auch. Trotzdem halte ich den Fall einer abtrocknenden Windschutzscheibe und Re-Kondensation am Sensor für möglich. Der Fahrer hat dann „Pech gehabt“ oder die Autovermietung lässt Kulanz walten. Im Sinne einer Kundenzufriedenheit wäre die Verleihfirma gut beraten, solche detektierten Events erst ab einer hohen KI-Wahrscheinlichkeit den Kunden in Rechnung zu stellen.
Ein Problem, das auch unser Leser so sieht:
Der Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie KI praktisch eingesetzt wird, ohne dass unabhängige Tests oder öffentliche Diskussionen stattfinden. Besonders kritisch erscheint mir, dass hier eine KI-Behauptung unmittelbar zu einer finanziellen Sanktion führt, gegen die sich Betroffene kaum wehren können – und dies offenbar ohne eine externe Validierung, dass das System zuverlässig funktioniert.
Auch auf die Frage, ab welchen Schwellenwerten genau die KI potenzielle Rauchereignisse meldet und ob diese Ereignisse im Anschluss einer menschlichen Überprüfung unterzogen werden, haben uns weder Miles noch Bosch geantwortet.
Passend zum Thema: KI fair und transparent? Experten erklären, wo es hakt und was sich ändern muss
Gute Nachrichten zum Schluss
Immerhin können wir diese Chronik der Ereignisse mit guten Nachrichten abschließen:
- Die Richterin hat im Verfahren unseres Lesers entschieden, dass die Beweislast entgegen den Angaben in den AMBs bei Miles liegt und nicht bei unserem Leser.
- Da Miles nicht binnen der vorgegebenen Frist Einspruch dagegen erhoben hat, gilt diese Umkehr der Beweislast als akzeptiert.
- Miles muss nun entscheiden, ob sie ihrerseits und zunächst auf eigene Kosten einen neutralen Sachverständigen mit einem Gutachten zur korrekten Funktionsweise der Sensorbox beauftragen.
Abschließend betonen wir, dass wir Miles und Bosch wiederholt deutlich gemacht haben, wie wichtig es wäre, sich zu all den hier angesprochen Vorwürfen und Fragen zu äußern, um die gegen sie erhobenen Vorwürfe potenziell zu entkräften.
Die letzten Reaktionen beider Unternehmen dazu sahen folgendermaßen aus:
Letzte Reaktion von Miles
Die Beantwortung der Fragen zum Gerät und dessen technischen Funktionen überlassen wir den Entwicklern von Bosch.
Letzte Reaktion von Bosch
Bitte setzen Sie sich dazu mit der Firma Miles in Verbindung.
Im Vorfeld der Veröffentlichung dieses Artikels haben wir beiden Parteien erneut die Chance gegeben, vorab Stellung zu beziehen. Sowohl Miles als auch Bosch haben sich seitdem nicht mehr bei uns gemeldet.
Sobald wir neue Informationen von unserem Leser zu dem Stand des Gerichtsverfahrens erhalten oder wider Erwarten erklärende Aussagen von Miles und Bosch, erfahrt ihr es bei GameStar Tech.
Update: Bosch hat uns inzwischen auf einige Fragen und Kritikpunkte geantwortet. Ihre Statements findet ihr auf der nächsten Seite.

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