Nichtraucher muss 100 Euro Strafe zahlen, weil er 4 Mal innerhalb von 10 Minuten geraucht haben soll, doch bei einem weiteren Mietwagenfall kommt es jetzt zum Prozess

Die Chronik eines Falls, der viele Fragen aufwirft – und vor Gericht gelandet ist.

Dass in Mietwagen ein Rauchverbot gilt, ist nachvollziehbar. Aber wenn die Erkennung von Rauchereignissen rein KI-basiert läuft und Kunden, die Nichtraucher sind, kaum Möglichkeiten zur erfolgreichen Beschwerde haben, ist das aus unserer Sicht klar zu kritisieren. (Bild: stock.adobe.com - Photographee.eu) Dass in Mietwagen ein Rauchverbot gilt, ist nachvollziehbar. Aber wenn die Erkennung von Rauchereignissen rein KI-basiert läuft und Kunden, die Nichtraucher sind, kaum Möglichkeiten zur erfolgreichen Beschwerde haben, ist das aus unserer Sicht klar zu kritisieren. (Bild: stock.adobe.com - Photographee.eu)

GameStar Plus Logo

Artikel auf einer Seite lesen

50% Rabatt auf euer erstes Jahr GameStar Plus

Jetzt nur für kurze Zeit: die ersten sechs Monate im Jahresabo mit dem Code »NEU50« sparen. Deine Vorteile:

Zugriff auf alle Artikel, Videos & Podcasts von GameStar
Exklusive Tests, Guides und Reportagen
Von Experten, die wissen, was gespielt wird
Keine Banner und viel weniger Werbespots
Jederzeit online kündbar

Du hast bereits GameStar Plus? Hier einloggen.

Wir berichteten unlängst von dem Fall eines Kunden der Mietwagenflotte von Miles, der 100 Euro Strafe für vier Mal Rauchen in zehn Minuten zahlen musste, obwohl er Nichtraucher ist.

Mit diesem Problem steht er längst nicht alleine da, wie unter anderem zahlreiche Bewertungen der Firma bei Trustpilot zeigen. Außerdem kenne wir inzwischen viele Details eines weiteren konkreten Falls, um den es hier geht und der inzwischen vor Gericht gelandet ist.

  • Im Zuge der Veröffentlichung unseres ersten Artikels hat sich ein GameStar-Leser mit dem gleichen Problem bei uns gemeldet, der das Ganze nicht mit einer Zahlung der Strafe auf sich beruhen lassen will.
  • Sein Fall und unsere damit verbundenen Recherchen führen uns zu der Annahme, dass Miles und Bosch hier mindestens billigend in Kauf nehmen, dass Kunden zu Unrecht hohe Strafgebühren auferlegt werden.

Warum das so ist, schildern wir euch anhand der folgenden Chronik des Falls ausführlich.

Update: Wir haben inzwischen Rückmeldung von Bosch erhalten. Darin bestätigen sie unter anderen, dass es seitens Bosch keine menschliche Überprüfung der vom Sensor erfassten und an Miles übermittelten Ereignisse gibt. Eine nachträgliche Überprüfung seitens Miles sei aber stets möglich.

Die Erläuterungen zu der Funktionsweise des Sensorsystems lesen wir gleichzeitig so, dass die Lüftung des Fahrzeugs durchaus ein wichtiger Faktor in diesem Fall gewesen sein könnte, wie im Artikel erläutert. Eine eindeutige Klärung steht aber weiterhin aus.

So viel sei schon an dieser Stelle gesagt: Aufgrund des jüngsten Verlaufs des Gerichtsverfahrens sehen wir durchaus Chance auf eine (juristisch erzwungene) Besserung in Zukunft.

Doch das könnte zugegebenermaßen noch eine ganze Weile dauern, da die entsprechenden Mühlen bekanntermaßen langsam mahlen.


Video starten 57:51 E-Autos im Alltag: Überwiegen die Vorteile oder sind die Hürden zu groß?


Alles begann mit einer E-Mail

Am 1. August 2025 erreichte uns die besagte E-Mail des GameStar-Lesers, dessen Name uns bekannt ist. Ein Freund machte ihn auf unseren Miles-Artikel aufmerksam, woraufhin er sich mit seinem Problem an uns gewendet hat.

Auch dieser Leser sollte nach der Fahrt mit einem Miles-Fahrzeug 100 Euro Strafgebühr für einen angeblichen Rauchvorfall bezahlen.

Seiner Aussage nach hat es diesen Vorfall nie gegeben, da sowohl er als auch seine Freundin, die mit im Wagen saß, Nichtraucher sind (nicht nur in Bezug auf Zigaretten, sondern auch E-Zigaretten und so weiter).

Es ist zwar möglich, dass seine Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen. Wir haben nach aktuellem Stand aber keinen Grund, daran zu zweifeln.

AEG Auto-Energiestation JP 10
AEG Auto-Energiestation JP 10
Die Starthilfe von AEG besitzt einen Spitzenstrom von 1.250 Ampere. Daneben bietet die Energiestation einen Kompress, LED-Licht und eine Powerbank-Funktion samt diverser Ausgänge inklusive 220-Volt-Steckdose.
APA Mobile Autostarthilfe 
APA Mobile Autostarthilfe 
Die kompakte Starthilfe von APA besitzt einen 16.000-Milliamperestunden-Akku und dient gleichzeitig als Powerbank. Der Spitzenstrom erreicht regulär 600 Ampere, maximal kurzzeitig 1.200 Ampere.
Yard Force 3-in-1 Akku-Autostarthilfe LX JS12
Yard Force 3-in-1 Akku-Autostarthilfe LX JS12
Die 3-in-1-Starthilfe von Yard Force hat die Form einer Taschenlampe. Eine solche ist neben einem LED-Arbeitslicht auch integriert. Zudem gibt es eine Magnetbestigung, wodurch sie etwa auf der Motorhaube hält. Der Spitzenstrom liegt bei 500 Ampere, der Akku ist mit 1.200 Milliamperestunden recht klein, dafür ist die Starthilfe aber auch sehr kompakt.

Der entscheidende Unterschied zum ersten Fall

Im ersten Fall wurde die Strafgebühr bezahlt und die Miles-Mitgliedschaft gekündigt. Im zweiten uns bekannten Fall wehrt sich der Betroffene stattdessen juristisch gegen die ihm auferlegte Strafgebühr, mit bemerkenswerten Folgen.

Dass wir einen Artikel darüber veröffentlichen, geschieht gleichzeitig mit ausdrücklicher Zustimmung unseres Lesers, da er keine negativen Folgen für das laufende Verfahren befürchtet.

Doch was macht diesen Fall so interessant?

  • Miles und Bosch nutzen in ihrer Gegenargumentation fragwürdige Werte und Dokumente, wie wir gleich noch sehen werden.
  • Außerdem haben sie sich uns gegenüber sowohl einer genauen Diskussion der Kritik als auch einer Offenlegung der exakten Funktionsweise des verwendeten Sensorsystems verweigert.
  • Dass es hier um einen Fall geht, der juristisch behandelt wird, haben sie dabei nie als einen Grund für ihre Zurückhaltung genannt.

Im nächsten Schritt schauen wir uns an, wie Miles und Bosch genau auf die Klage unseres Lesers reagiert haben.

Massiver Stellenabbau bei Bosch: Auch wenn es nicht in direktem Zusammenhang mit diesem Fall steht, weisen wir aus aktuellem Anlass auf die derzeit schwierige Lage bei Bosch hin. In Zusammenhang mit der Krise in der deutschen Autobranche plant der große Zulieferer, bis Ende 2030 insgesamt etwa 13.000 Stellen abzubauen, wie unter anderem der Spiegel berichtet.

Fragwürdige Vergleichsmessungen

Im Zuge der Verteidigung der Sensormessungen des RideCare-Systems von Bosch hat die Firma unserem Leser unter anderem die folgenden Dokumente geschickt. Sie vergleichen typische Beispiele für das Sensorverhalten bei Zigaretten und E-Zigaretten (erstes Bild) mit den konkreten Sensormessungen in seinem Fall (zweites Bild).

Vergleichbare Beispielfälle laut Bosch Diese Beispielfälle sollen dem Rauchereignis unseres Lesers laut Bosch ähnlich sein.

Rauchereignis bei unserem Leser Dieses Diagramm zeigt den Verlauf des am 1. Januar 2025 gemessenen Rauchereignisses bei unserem Leser.

Ein großes Problem fängt dabei schon mit der gewählten Skala der y-Achse für die gemessene Rauchpartikelkonzentration an.

Sie ist in jedem Einzeldiagramm an den jeweiligen Maximalwert gebunden, statt stets eine identische Skala zu verwenden. Das führt zu einer deutlichen Verzerrung des Gesamtbildes.

Nutzt man dagegen für alle Diagramme den gleichen Maximalwert, sieht der Fall unseres Lesers längst nicht mehr so typisch aus, wie Bosch es hier darzustellen versucht. Die folgende Grafik dazu hat er selbst erstellt:

Mit einheitlicher Skala bleibt vom vermeintlichen Rauchereignis unseres Lesers (rot umrandet) kaum noch etwas übrig. Mit einheitlicher Skala bleibt vom vermeintlichen Rauchereignis unseres Lesers (rot umrandet) kaum noch etwas übrig.

Erschwerend hinzukommt die Kritik eines unabhängigen Experten, den wir zu diesem Thema kontaktiert haben. Es handelt sich um Dr. Stefan Gilge vom Deutschen Wetterdienst.

Seine ausführliche Einschätzung zu der Darstellung der Grafiken lautet folgendermaßen:

Die Nachkommastellen anzugeben ist unsinnig, denn so genau können die Sensoren höchstwahrscheinlich nicht messen. Der Verlauf der „Rauchpartikelkonzentration“ zeigt zwei Peaks mit Spitzenkonzentrationen von etwa 200 µg/m³. Wie daraus eine Gesamtmenge, die zudem fälschlicherweise als Konzentration mit 2.247µg/m³ angegeben wird, abgeleitet wurde, ist mir schleierhaft und keinesfalls richtig: Hier könnte man allenfalls die mittlere Konzentration über das Rauchereignis von etwa 1,5 Minuten (was für eine Zigarette ziemlich kurz wäre) mit etwa 100 µg/m³ angeben. Zum Vergleich: Der aktuelle Feinstaub-(PM10)-Grenzwert für ein Tagesmittel ist 50 und für das Jahresmittel 40 µg/m³; ab 2030 müssen 45 (Tagesmittel) und 20µg/m³ (Jahresmittel) eingehalten werden.

Ein schneller Anstieg wie auch Abfall spricht tatsächlich für ein Aerosolereignis im direkten Umfeld des Sensors [...]. Wäre das Aerosol gleichmäßig im Fahrgastraum verteilt und nehmen wir mal an, dass dieser ein Volumen von 2.500 Liter hat, müssten die Frischluftdüsen, um die Konzentration in 30 Sekunden von 200µg/m³ um 90% auf 20mg/m³ zu erniedrigen, 50m³ pro Minute fördern. Da braucht man keine Sicherheitsgurte mehr, da die Luftzufuhr die Passagiere in die Sitze drückt und die Düsen haben ihren Namen zurecht. Um also das schnelle Anschwellen wie das schnelle Abklingen erklären zu können müsste der Sensor in direkter Nähe sowohl zum Raucher als auch zu einer Frischluftdüse sein.

Ich kann mir vorstellen, dass die ersten Diagramme [die Beispielmessungen von Bosch, Anm. d. Red.] einem Rauchverhalten (auch bezüglich der Konzentration) entsprechen. Insgesamt gehen sie über circa vier Minuten, die wellenförmige Gestalt entsteht durch die „Züge“ des Rauchers. Dazu vergleichend empfinde ich den Verlauf vom zweiten Diagramm [die Messungen vom konkreten Fall unseres Lesers, Anm. d. Red.] sowohl was Dauer als auch Anzahl der Peaks und Konzentration angeht als nicht ähnlich zu den Beispielen aus den ersten Diagramm.

Wir haben sowohl Miles als auch Bosch erfolglos um Stellungnahme zu diesen Kritikpunkten gebeten.


Video starten 1:01 Forza Horizon 6 wurde offiziell enthüllt und im Trailer seht ihr nicht ein einziges Auto … Moment, was?!


Das Problem der Beweislast

Ein potenziell großes Problem für Kunden, die sich gegen zu Unrecht auferlegte Strafgebühren auf Basis des Bosch-Sensors in den Miles-Fahrzeugen wehren wollen: Laut Allgemeinen Mietbedingungen (AMB) stehen sie in der Beweislast.

Dort heißt es unter Punkt 6.4 folgendermaßen:

Vertragsstrafen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er für den Verstoß nicht verantwortlich ist, weil ihn daran kein Verschulden trifft.

Diesen Punkt spricht auch unserer Leser an, weil das für das Führen eines Gerichtsverfahrens gegen Miles erhebliche Auswirkungen haben kann:

Die Großkanzlei, die Miles vertritt, versucht in diesen Verfahren zu erwirken, dass die Kunden einen Sachgutachter beauftragen müssen, der die korrekte Funktionsweise des Bosch-Rauchmelders widerlegt. Ein solches Gutachten müsste man privat beauftragen, was einen vierstelligen Betrag kosten würde.

  • Dieses Geld bekommt man zwar zurück, wenn man den Prozess gewinnt. Es ist aber dennoch eine nicht zu unterschätzende finanzielle Belastung während des laufenden Verfahrens.
  • Problematisch ist dabei außerdem, dass man als Kunde erst mit Verzögerung von dem Fall erfährt und keinen Zugang mehr zu dem fraglichen Wagen hat.

Unter diesen Bedingungen erfolgreich nachzuweisen, dass man keine Schuld an dem vermeintlichen Verstoß trägt, erscheint uns äußerst schwierig.

Laut Miles befindet sich die Sensorbox im Auto direkt unterhalb des zentralen Rückspiegels. Laut Miles befindet sich die Sensorbox im Auto direkt unterhalb des zentralen Rückspiegels.

Auf der zweiten Seite dieses Artikels schauen wir uns außerdem die folgenden Punkte an:

1 von 3

nächste Seite


zu den Kommentaren (30)

Kommentare(29)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.