EU gegen unfaire Shop-Praktiken: Steam & Epic vielleicht betroffen

Ab sofort tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die für mehr Transparenz sorgen soll. Ob auch Steam, Epic und Co. betroffen sind, bleibt unsicher.

Sind Stores wie Steam und Epic von der neuen EU-Verordnung betroffen? Wenn ja, könnte sich einiges ändern. Sind Stores wie Steam und Epic von der neuen EU-Verordnung betroffen? Wenn ja, könnte sich einiges ändern.

Seit 12. Juli 2020 ist eine EU-Verordnung in Kraft, die Online-Shops neuen Regulierungen unterzieht, um die Position von Entwicklern zu stärken. Das Regelwerk heißt »Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten« und betrifft Plattformen, die als Bindeglied zwischen Entwicklern und Kunden dienen.

Wie Gamesindustry.biz berichtet, sind Smartphone-Shops wie Google Play oder der Apple Store von den neuen EU-Regelungen betroffen, Konsolen-Shops dagegen nicht. Ob Steam, Epic und Co. ebenfalls als Online-Vermittlungsdienst gelten, bleibt bis zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt. Zumindest ähnelt das Geschäftsmodell dem der Mobile-Shops.

Unsere Anfragen bei Valve und Epic blieben bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet. Die Europäische Kommission dagegen erklärte uns die Kriterien der Verordnung.

Wenn Steam, Epic und Co. betroffen sind, hätte das potenziell große Auswirkungen. Also schauen wir uns an, was sich für die entsprechenden Shops und die dort vertretenen Entwickler eigentlich ändert.

Was bringt die Verordnung?

Eine Reihe von Regeln soll sicherstellen, dass die Entwickler fairer behandelt werden. Dazu gehört transparente Kommunikation und die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Shops Einspruch zu erheben.

Bislang hatten die Plattformen praktisch freie Hand bezüglich der veröffentlichten Inhalte. Aber was bringt die neue EU-Verordnung konkret?

Das soll jetzt besser werden

Mehr Transparenz

Shops konnten bislang frei bestimmen, welche Spiele sie zulassen und welche nicht. Zudem stand es ihnen frei, einmal veröffentlichte Titel jederzeit und ohne Angabe von Gründen wieder zu entfernen.

Das gilt jetzt: Ab jetzt müssen Plattformen den Entwicklern eine Frist von 30 Tagen einräumen, um Änderungen an den Spielen vorzunehmen oder Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Verständliche Vertragsbedingungen

Gewerbliche Verträge fallen häufig sehr kompliziert aus und sind ohne die Hilfe von Rechtsanwälten kaum zu verstehen. Überdies konnten Shops jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen an den gewerblichen Nutzervereinbarungen vornehmen.

Das gilt jetzt: Shops müssen nun ihre Verträge in »klarer und verständlicher Sprache« formulieren. Zudem dürfen sie Änderungen nur mit 15-tägiger Vorankündigung vornehmen.

Transparentere Rankings

Die Ranglisten, in denen beliebte Spiele und Apps in Shops aufgelistet werden, leuchten nicht immer auf Anhieb ein. So könnte es Nutzern und auch Anbietern manchmal schwerfallen, die Kriterien für derlei Rankings nachzuvollziehen. Gerade bei letzteren fällt dies besonders ins Gewicht, wenn geschäftliche Entscheidungen darauf beruhen.

Das gilt jetzt: Shops sollen die grundlegenden Mechanismen, nach denen das Ranking funktioniert, besser erklären. Allerdings darf die genaue Funktionsweise geheim bleiben, um Manipulationen vorzubeugen.

»Differenzierte Behandlung«

Es steht die Frage im Raum, ob Shops die Produkte größerer Hersteller unter Umständen prominenter platzieren. Dadurch würden kleinere Entwickler Nachteile erleiden. Hierbei handelt es sich um ein Gerücht, das sich aber hartnäckig hält.

Das gilt jetzt: Sollte derlei Bevorzugung tatsächlich existieren, stehen die Plattformen in der Pflicht, dies öffentlich zu machen. Zudem müssten sie darlegen, worin die besondere Behandlung genau bestünde.

Klarheit über Datengebrauch

Spiele-Entwicklern war zudem selbst oft nicht eindeutig klar, welche Daten der Spiele (und Nutzer) die Vertriebsplattformen eigentlich sammeln - und wem sie zugänglich gemacht werden.

Das gilt jetzt: Während die Datenschutz-Grundverordnung der EU bereits mehr Klarheit bezüglich persönlicher Nutzerdaten brachte, soll mit der neuen Verordnung nun noch mehr Transparenz einkehren. Plattformen müssen offenlegen, welche Daten von Spielen sie genau sammeln und wer Zugang dazu erhält.

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Sind Steam, Epic und Co. betroffen?

Ein Sprecher der Europäischen Kommission erklärte die Grundlagen, auf der eine Bewertung der Shops erfolgt. Diese geschehe im Einzelfall und müsse anhand der Kriterien der Verordnung vorgenommen werden. Die Kriterien, nach denen Shops als Vermittlungsdienste charakterisiert werden, lauten:

  • sie stellen Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 dar
  • sie ermöglichen es "gewerblichen Nutzern", "Verbrauchern" Waren oder Dienstleistungen anzubieten
  • mit dem Ziel, die Anbahnung von "Direktgeschäften" zwischen den gewerblichen Nutzern und den Verbrauchern zu erleichtern, unabhängig davon, wo die Direktgeschäfte letztlich abgeschlossen werden
  • sie werden den "geschäftlichen Nutzern" auf der Grundlage vertraglicher Beziehungen zwischen dem Anbieter der Dienstleistungen und den geschäftlichen Nutzern zur Verfügung gestellt.

Demnach könnten Steam, Epic und Co. diese Kriterien erfüllen. Allem Anschein nach ist die Beurteilung durch die Europäische Kommission aber noch nicht abgeschlossen. Falls sich Valve und Epic noch zu den Umständen äußern oder wir weiterführende Informationen erhalten, werden wir diese Meldung aktualisieren.

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