Wer liest schon End User License Agreements (EULA), also die AGBs von beispielsweise PC-Spielen? Dabei enthält das Kleingedruckte oft Klauseln, denen die meisten Kunden nicht zustimmen würden.
In der Regel lassen sich die Anbieter in den EULAs weiträumige Rechte vom Kunden zusichern, was die Nutzung ihrer Produkte und den Umgang mit den Kundendaten angeht. Auch der Publisher EA hat für seine neue Online-Plattform Origin eine solche EULA, der jeder zustimmen muss, der demnächst beispielsweise Battlefield 3oder Mass Effect 3am PC spielen will. Beide Titel setzen nämlich ein Online-Konto beim Origin-Dienst voraus.
Aktuell sorgt der Absatz 2 der Origin-EULA für Unmut bei einigen Spielern. Darin heißt es:
Du gestattest EA und seinen Partnern das Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen, die deinen Computer (einschließlich IP-Adresse), dein Betriebssystem, deine Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und deine Hardware-Peripherie identifizieren, um die Bereitstellung von Software-Updates, dynamischen Inhalten, Produktunterstützung und anderen Diensten, einschließlich Online-Diensten, zu erleichtern. EA kann diese Daten ebenfalls in Verbindung mit personenbezogenen Informationen zu Marketingzwecken und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienste nutzen. Des Weiteren können wir diese Daten in einer Form, die keine persönliche Identifizierung ermöglicht, an uns verpflichtete Drittunternehmen weitergeben.
EA behält sich also das Recht vor, Daten darüber zu sammeln, welche Programme und Hardware die Spieler nutzen. Diese Daten werden auch nicht anonymisiert, solange sie innerhalb des Unternehmens genutzt werden. Problematisch dabei: Solange die Daten nichtanonymisiert auf den EA-Servern liegen, sind sie interessante Ziele für Datendiebe. Wir erinnern uns an den Datenskandal bei Sony vor wenigen Monaten. Erst wenn die Daten an Dritte weitergegeben werden, was sich EA ebenfalls vorbehält, werden die Daten so bearbeitet, das eine persönliche Identifikation der Kunden nicht mehr möglich ist.
In der EULA heißt es weiter:
Diese und alle anderen EA zur Verfügung gestellten und/oder von EA in Verbindung mit deiner Installation und Nutzung dieser Anwendung gesammelten Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von EA gesammelt, genutzt, gespeichert und übertragen. Du findest die Datenschutzrichtlinie auf www.ea.com. Sollten die Bedingungen dieses Abschnitts den Bedingungen der Datenschutzrichtlinie von EA widersprechen, gelten die Bedingungen der Datenschutzrichtlinie.
Ungewöhnlich sind solche Passagen in heutigen EULA-Vereinbarungen nicht mehr, zum Leidwesen vieler Spieler. Auch Steam sammelt fleißig Spielerdaten, allerdings hat der Kunde die Möglichkeit der Datensammlung zu Widersprechen. Ob EA die sich selbst zugesicherten Rechte tatsächlich nutzt und über Origin die angegeben Daten auch wirklich ausliest, ist offen.
Eine EULA ist zudem nicht zwingend rechtlich bindend, genau wie AGBs. Wenn die im Kleingedruckten aufgelisteten Rechte und Plichten eine der Vertragsparteien unverhältnismäßig benachteiligen oder ganz allgemein gegen deutsches Recht verstoßen, ist der Vertrag hierzulande in der Regel ungültig.
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