Seite 4: Panorama über »Killerspiele« - Wahrheit und Dichtung - Eine Entgegnung [Update]

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Mehr Verbote bitte

Zm Abschluss der Sendung kommen Albert Bischeltsrieder vom Landeskriminalamt Bayern und sein Dienstherr Günther Beckstein zu Wort. Sie erklären, dass die bisherige Rechtslage nicht ausreiche gegen »Killerspiele« vorzugehen. Dabei wird behauptet, dass es keine wirkliche rechtliche Handhabe gegen gewaltverherrlichende Computerspiele gebe und daher nur wenige tatsächlich verboten würden. Da die Exekutive (Polizei) und Legislative (Politik) der dritten Gewalt im Staat, den Gerichten und ihrer Einzelfallprüfung, nicht trauen, sollen die Gesetze also verschärft werden.

Möglicherweise liegt der geringe Verbotsgrad auch daran, dass Experten die übergroße Mehrheit von Computerspielen nicht als verbotswürdig einstuft oder die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung höher einschätzt. Stattdessen wird die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries als unfähige und handlungsschwache Politikerin dargestellt, da sie keine Grundlage für eine Änderung des Strafgesetzbuches sieht. Statt Gegenargumenten wurde lediglich eine allgemeine Antwort aus einer Pressekonferenz in den Beitrag geschnitten, während Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann vorher nochmal den Scharfmacher spielen darf.

Die Sendung endet mit Szenen aus Doom 3 (ab 18) und Condemned (in Deutschland indiziert) und dem Kommentar der Moderatorin Reschke: »Sollte es doch irgendwann mal zu einer Verschärfung der Gesetze kommen, haben die Hersteller solcher Computerspiele schon einmal angedroht, dann ins Ausland abzuwandern. (Schulterzucken) Na dann...«. Frankreich, Kanada oder die USA werden sich sicherlich über diese Schützenhilfe bei der Vertreibung von Softwarefirmen aus Deutschland freuen, unterstützen sie doch seit vielen Jahren die Ansiedlung von Spieleherstellern in ihren Ländern.

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