Mitten in den enormen Erfolg von Pokémon Go platzte Mitte Juli 2016 die Nachricht, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Entwickler des beliebten Mobile-Games abgemahnt hat. An insgesamt 15 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen störten sich die Verbraucherschützer damals.
Unmittelbare Auswirkungen hatte das zunächst keine - erst jetzt hat das abgemahnte Entwicklerstudio Niantic reagiert: Wie der Verbraucherschutz mitgeteilt hat, erklärte sich das Unternehmen dazu bereit, seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien bis zum Jahresende in den monierten 15 Punkten nachzubessern. Außerdem wurde bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Die kritischen Passagen
In der Datenschutzerklärung waren bisher nur schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen enthalten. Unter anderem nahmen sich die Entwickler das Recht heraus, personenbezogene Daten nach eigenem Ermessen an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.
Außerdem behielt sich Niantic das Recht vor, seine Dienste komplett einzustellen oder den geschlossenen Vertrag einseitig abzuändern – von einer monetären Rückerstattung möglicher In-App-Käufe war dabei keine Rede.
Auch weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse nach kalifornischem Recht sahen die deutschen Datenschützer als kritisch an.
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