Valve vor Gericht? Ein französischer Verbraucherschutzbund möchte in Paris gegen Steams AGB klagen. Der Verband sieht in fünf Punkten einen Verstoß gegen geltendes französisches Recht.
Der französische Verbraucherschutzbund»Union Fédérale des Consommateurs - Que Choisir« (UFC)verklagt Steam. Die Vereinigung ist der Ansicht, dass die Nutzungsbedingungen der Online-Plattform Steam in mehreren Klauseln gegen französisches Recht verstoßen. Darunter beispielsweise das Verbot des Verkaufs von Spielen.
Steam hat sich bisher geweigert, die Änderungswünsche der französischen Verbraucherschützer umzusetzen, daher zieht das UFC nun an das Gericht »Tribunal de Grande Instance de Paris« gewandt, um dort im Detail fünf Punkte der Nutzungsbedingungen auf ihre Legalität prüfen zu lassen:
- Steam verbietet den Weiterverkauf von Spielen, obwohl der Verkauf digitaler Güter grundsätzlich erlaubt sein sollte.
- Valve weist zusätzlich die Verantwortung von sich, sollten Angriffe Dritter dazu führen, dass persönliche Nutzerdaten gestohlen werden.
- Valve lässt sich alle Eigentumsrechte von Inhalten zusprechen, die Nutzer erstellen und bei Steam hochladen.
- Es ist nicht möglich, Geld aus der Steam-Wallet zu erhalten, wenn das Nutzerkonto geschlossen, gelöscht oder gesperrt wurde.
- Steam wendet stets luxemburgischem Recht an, unabhängig vom Aufenthaltsort des Nutzers.
Auch interessant:Steam Controller - Beta-Update lässt Configs verschwinden
Die UFC betrachtet diese fünf Punkte für illegal und möchte eine Anpassung gerichtlich erzwingen. Bisher blieben Versuche von Verbraucherschützer, Steam zum Umdenken zu bewegen, relativ erfolglos. Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat in einem ähnlichen Fall für Deutschland entschieden, dass beispielsweise die Kontobindung von Spielen und damit eine Unterbindung des Weiterverkaufs von Spielen bei Steam rechtmäßig ist.
8:42
Die Steam-Meilensteine - Spiele die Steam geprägt haben
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Ihr Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Sie haben versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Ihr Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachten Sie unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Sie verfügen nicht über die nötigen Schreibrechte.
Bei Fragen oder Problemen nutzen Sie bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.