Interview mit dem Anwalt: Das können Betroffene tun
Björn Leineweber hat sich auf alle juristischen Fragen rund um digitales und mediales Recht spezialisiert. Wer in kontaktieren möchte, erreicht ihn über die Website Kreativanwalt.de, seine Kanzlei befindet sich in Essen.
Was kann man tun, wenn man sich auf Spieletester.eu kostenpflichtig angemeldet hat? Kann man die Betreiber juristisch belangen, etwa durch eine Sammelklage mit anderen Betroffenen?
Sammelklagen existieren in Deutschland nicht in der Art, wie wir es zum Beispiel aus US-Filmen und -Serien kennen. Grundsätzlich muss jeder Anspruch einzeln durchgesetzt werden. Wenn dies wirklich so wie beschrieben ist, kann tatsächlich ein Betrug vorliegen. Es hängt davon ab, wie genau über die Kostenpflicht informiert wurde.
Nun, die Kostenpflicht war auf der Website angegeben, eine Vermittlung ist aber nie erfolgt.
Zivilrechtlich sieht es stark danach aus, als könnte man einen Anspruch auf die Rückerstattung der Gebühren haben, falls nie eine irgendwie geartete Leistung erfolgt ist. Und selbst wenn eine Leistung erfolgt, dann muss diese auch eine gewisse Ernsthaftigkeit besitzen. Ein Jobangebot an Tausende Registrierte würde hier sicherlich keinen entscheidenden Unterschied machen. Ob dann allerdings etwas zu holen ist, steht, wie in vielen Fällen, auf einem anderen Blatt. Offenbar unterscheiden sich die Person, die im Impressum steht, die Person, die die Website innehat, und der Betreiber der Facebook-Seite. Theoretisch kann es also sein, dass man sogar drei Personen hat, die haftbar gemacht werden können. Ebenso gut kann dies darauf hinweisen, dass keine der Personen existiert. Dies lässt sich eventuell erst durch eine staatsanwaltschaftliche Aufklärung herausfinden.
Worauf könnte man denn konkret klagen?
Wenn die Nutzer keine Leistung erhalten haben, würde ich grundsätzlich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder die Kündigung des Vertrages für sinnvoll erachten, verbunden mit einem Antrag auf Rückforderung der Gebühren. Wenn dies nicht erfolgt, hilft vermutlich nur der Gang zum Anwalt, um die Ansprüche weiter durchzusetzen. Jedoch sind die Anwaltskosten vermutlich höher als die ausgegebenen Beträge. Sollte es sich wirklich um ein rechtswidriges Geschäftsgebaren handeln, ist genau dies vermutlich mit einkalkuliert.
Spieletester.eu hat offenbar ohne vorherige Genehmigung Logos von Publishern und Magazinen verwendet und diese als Referenzen ausgegeben. Was könnte den Betreibern strafrechtlich drohen?
Hier ist eher das Markenrecht und Wettbewerbsrecht einschlägig. Es drohen Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch eine Strafbarkeit vorliegen, die zum Beispiel im Markenrecht im Falle der strafbaren Kennzeichenverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Die Taten werden regelmäßig nur auf Antrag der Geschädigten verfolgt.
Ist die Seite im aktuellen Zustand legal und verstößt auch nicht gegen Urheberrechte?
Aus jetziger Sicht spricht erstmal nichts für einen Betrug. Die Website ist recht sachlich aufgebaut. Sie fordert keine Leistungen, denen zum Beispiel keine Gegenleistung gegenübersteht. Wo man Zweifel haben könnte ist die Nutzung der Titel Uncharted, The Last of Us und GTA 5 als Werbung. Hier wird der Eindruck erweckt, man arbeite mit den großen Studios zusammen. Bildrechtsnachweise gibt es aber keine. Daher muss man sich fragen, ob Rechte an den Bildern wirklich vorliegen und ob daher überhaupt eine Kooperation mit den Herausgebern dieser Spiele stattfindet. Weiterhin erscheint die Werbung mit einer Minderjährigen, die angeblich einen tollen Job über die Seite gefunden hat, etwas aus der Luft gegriffen. Auch die Auslobung von kostenloser Hardware usw. macht ohne nähere Erläuterung einen nicht unbedingt seriösen Eindruck. Ob hier aber die Grenze zu einem Betrug überschritten ist, ist schwer zu beurteilen.
Und wie rechtswidrig war die Seite in ihrer ursprünglichen Form?
Nach den ursprünglichen, auf der Homepage genannten Bestimmungen sieht das eventuell anders aus. Wenn mit Leistungen geworben wird, kommt erst dann ein Betrug in Betracht, wenn diese Leistung tatsächlich nicht erbracht wird. Eine Garantie für irgendwelche Jobs gibt es dabei laut AGB nicht. Dennoch fehlt es dann wohl an einer Leistung, die konkret vergütungspflichtig ist. Das spricht dafür, dass Rückforderungsansprüche bestehen und eventuell auch eine strafrechtliche Beurteilung in Betracht kommt. Auch die Tatsache, dass ursprünglich mit vielen Medienpartnern geworben wurde, dies aber nach und nach zurückgenommen wurde, spricht dafür, dass Leistungen versprochen wurden, die nicht eingehalten wurden. Insofern ist die Website jedenfalls nicht gänzlich »astrein«.
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