Bei der Anhörung im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages zum Thema gewaltverherrlichende Spiele letzten Donnerstag stand Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachen mit seiner Herstellungsverbots-Idee ziemlich alleine da. Die CSU in Bayern sieht sich deswegen in der Defensive. Noch am Freitag erklärte der bayerische Innenminister Günther Beckstein:
»Das Verbot von Killerspielen ist Bestandteil des Koalitionsvertrags. Dessen Inhalt kann nicht von einzelnen Koalitionsvertretern nach einem einzigen Expertengespräch ausgehebelt werden. Ich lege großen Wert darauf, dass der Koalitionsvertrag auch in diesem Punkt eingehalten wird.
Bayern hat ein Gesetz, das ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen zum Gegenstand hat, in den Bundesrat eingebracht. Dieser Gesetzentwurf ist im Bundesrat anhängig und dort weiter zu behandeln. Äußerungen einzelner Bundestagsabgeordneter, wonach zwischen Gewalt verherrlichenden Computerspielen und Gewaltbereitschaft kein Zusammenhang besteht, sind mir unverständlich. Von den Amokläufen von Erfurt bis Emsdetten zieht sich die blutige Spur der durch den Konsum solcher Computerspiele ausgelösten Gewalt. Davor dürfen Politiker nicht die Augen verschließen.«
Dieser Punkt steht zwar im Koalitionsvertrag. Dummerweise hatte sich die Koalition in ihrem Vertrag nicht einigen können, was »Killerspiele« sein sollen. Eine Definition steht weiter aus. Familienministerin von der Leyen hingegen möchte im Gegensatz zu Beckstein mit ihrem Jugendschutz-Programm vor allem besser kennzeichnen und mehr aufklären.
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