Am 24. September 2012 gab der Entwickler Blizzard Entertainment eine Unterlassungserklärung ab. Das geht aus einer aktuellen Meldung des Verbraucherzentrale Bundesverband hervor. Das Studio verpflichtet sich somit, bis zum 1. April 2013 die Verpackungen von Diablo 3und anderen Spielen mit deutlichen Hinweisen auf einen Online-Zwang, die Registrierungspflicht im Battle.net und anderen Anforderungen auszustatten.
Diese Unterlassungserklärung ist die direkte Folge einer Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juni dieses Jahres. Dieser hatte unter anderem »fehlende Informationen zur Spielvoraussetzungen auf der Verpackung des Computerspiels „Diablo 3“ sowie dem fehlenden Zugang zu dem Spiel wegen technischer Störungen« kritisiert.
Das Verfahren hinsichtlich der bemängelten Serverausfälle und der damit verbundenen Störungen des Spielvergnügens wurde indes eingestellt. Zahlreiche Käufer hatten in der Zwischenzeit berichtet, dass die Server von Diablo 3 mittlerweile stabil laufen. Eine gerichtliche Klärung ist daher aus Sicht des vzbv nicht mehr nötig.
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