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Seite 5: Die Sims 3 - EULA-Analyse: Worauf Sie achten müssen

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Eigengenerierte Inhalte

Dieser lange Satz bedeutet im Wesentlichen: Alle Inhalte, die Sims-Spieler erstellen und hochladen, darf Electronic Arts nach Gutdünken benutzen und auch verändern. EA dürfte Nutzer-Inhalt wohl vor allem dazu nutzen, um Die Sims 3 zu bewerben und um sie anderen Spielern oder Partnerunternehmen zur Verfügung zu stellen, möglicherweise sogar zu verkaufen. Ein Anspruch auf Entlohnung besteht nicht, und auch kein Anspruch darauf, die eigenen Kreationen wieder aus dem Netz entfernen zu lassen: Was einmal hochgeladen ist, bleibt verfügbar, solange EA das will.

Der erste Teil des Absatzes beschreibt im Wesentlichen das Gleiche wie der vorhergehende, nur dass er für andere Sims-Spieler gilt. Das heißt: andere Spieler können mit Ihren Kreationen machen, was sie wollen. Noch expliziter ist der zweite Teil der Passage, der in der Praxis bedeutet: Was man mit und für Die Sims 3 erstellt und ins Netzwerk hochlädt, das gehört einem nicht; es gibt noch nicht einmal einen Anspruch darauf, dass Ihr Werk mit Ihrem Namen verbunden bleibt. Im Sims-Netzwerk herrscht damit eine Art Kunst-Kommunismus: alles gehört allen. Zumindest alles, was von den Spielern selbst stammt.

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