Die Sims 3 - EULA-Analyse: Worauf Sie achten müssen

Nur wenige beachten den Nutzungsvertrag der PC-Spiele, die so genannte EULA. Dabei stehen in den Lizenzverträgen überraschende Passagen drin. Am Beispiel von Die Sims 3 zeigen wir Ihnen, auf was Sie bei der Lebenssimulation achten müssen.

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Wenn Sie ein modernes Spiel wie Die Sims 3 installieren, bekommen Sie zwangsläufig einen langen Text vorgesetzt: den Nutzungsvertrag, die so genannte EULA (»End User License Agreement«, Endbenutzer-Lizenzvertrag). Kaum jemand liest diese spröden Textwüsten. Dabei ist in der EULA nicht nur geregelt, was Sie mit dem Spiel machen dürfen und was nicht, sondern auch, was der Hersteller des Spiels mit Ihnen so alles anstellen darf. Das sind mitunter überraschende Dinge. Die Sims 3 zum Beispiel sammelt Nutzungsdaten, schickt Ihnen Werbung, ergreift von Ihren selbstgemachten Werken Besitz und erschwert es Ihnen, das Spiel weiterzuverkaufen -- unter anderem. All das steht in der EULA. GameStar führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Passagen des Lizenzvertrags und erklärt Ihnen, auf was Sie sich einstellen müssen, wenn Sie Die Sims 3 spielen wollen.

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Endbenutzer-Vertrag

Der übliche Lizenz-Schmu: Käufer von Die Sims 3 haben angeblich nur ein »Nutzungsrecht« am Spiel, es soll ihnen aber nicht gehören. Das bedeutet auch, dass Electronic Arts sich das Recht vorbehält, die Lizenz bei Missbrauch wieder zu entziehen, Ihnen also die Nutzung des Spiels zu verbieten. Diese Konstruktion ist rechtlich umstritten. Lassen Sie sich davon nicht irritieren: Trotz dieses Passus’ gehört Ihnen Ihre Kopie des Spiels selbstverständlich, und Sie dürfen damit machen, was sie wollen, sofern sie Die Sims 3 nicht kopieren und nicht versuchen, den Kopierschutz auszuhebeln, zum Beispiel durch No-CD-Cracks.

Rückgaberecht

Warum nur in den Vereinigten Staaten? Geltende Rechtsprechung in Deutschland ist: Beim Ladenkauf existiert kein Rückgaberecht. Wer ein Spiel erwirbt, der muss bei der Rückgabe auf die Kulanz des Händlers rechnen. Die meisten großen Kaufhäuser und Ketten gewähren ein freiwilliges Rückgaberecht, sofern die Packung nicht geöffnet wurde. Anders liegt der Fall, wenn das Spiel nachweislich fehlerhaft sein sollte; dann ist der Händler zu Umtausch, Minderung oder Rückerstattung verpflichtet.

Lizenz

Im Klartext heißt das: Den Kopierschutz auszuhebeln, zum Beispiel durch spezielle Brennsoftware oder durch No-CD-Cracks, ist verboten.

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