Im Januar des Jahres hatte die Bundeszentrale des Verbraucherschutzes (vzbv) den Publisher von Half-Life 2, Vivendi, abgemahnt (wir berichteten). Die Abmahnung betraf die unzureichende Packungsbeschriftung: auf der Hülle von Half-Life 2 werde zwar auf eine notwendige Internetverbindung hingewiesen, nicht aber darauf, dass zum Spielen zwingend die Einrichtung eines Steam-Kontos notwendig sei.
Wie uns eine Mitarbeiterin des vzbv mitteilte, hat Vivendi am 2. März eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Die bestehenden Verpackungen dürfen damit nur noch bis zum 15. Juni verkauft werden, danach müssen alle Half-Life 2-Boxen eine neue Systemanforderungs-Beschriftung tragen.
Die Änderung kommt spät: Im Juni wird Half-Life 2 seit weit über einem halben Jahr im Handel sein, der Hauptabverkauf ist zu dieser Zeit vorüber. Allerdings wird die Neubeschriftung für eventuelle Budget-Nachveröffentlichungen relevant. Vor allem aber taugt die Abmahnung als Präzedenzfall für andere Publisher: eine vollständige, verständliche Angabe der Voraussetzungen, die zum Spielen nötig sind, ist auf der Packung Pflicht.
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