Seite 2: Let's Plays verbieten - Ist das legal? Anwälte antworten!

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Und wie sieht's in Deutschland aus?

Stephan Mathé

Soweit also die amerikanische Rechtslage. Allerdings blüht auch in Deutschland die Let's-Play-Szene. Drohen auch Youtubern wie Piet oder Gronkh potenziell Urheberrechts-Abmahnungen, wenn Entwickler sich an einem ihrer Videos stoßen? Stephan Mathé erklärt die ausgängliche Rechtslage, die der amerikanischen in manchen Punkten ähnelt:

"Die Inhalte eines Computer- bzw. Videospieles wie insbesondere Grafik und Sound, aber auch das ganze Medium des Spiels als solches, sind urheberrechtlich geschützt. Jede Form der Verwertung, also insbesondere das Vervielfältigen oder das öffentliche Widergeben, ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt. Werden im Rahmen eines Let's Play Videos also solche Spielinhalte wiedergegeben, ist die als Urheberechtsverletzung zu werten."

Allerdings kenne das Urheberrecht einige Ausnahmen. Die in diesem Fall relevanteste ist das Zitatrecht.

Das Zitatrecht in Deutschland

Dieses Recht greift, wenn das ursprüngliche Werk auszugsweise in ein neues, seinerseits urheberrechtlich geschütztes Werk überführt werde. Mathé geht davon aus, dass Let's Plays diese Voraussetzung erfüllen können, weil durch den Eigenbeitrag des Selberspielens und Kommentierens ein neues Werk geschaffen werde. Das allein reicht aber nicht aus:

"Erforderlich ist aber zudem ein Zitatzweck, d.h. man muss sich mit dem ursprünglichen Werk auseinandersetzen. Das ist etwa der Fall, wenn ich einen Passus aus einem Buch zitiere, um den Inhalt des Buches zu diskutieren. Das ist bei einem Let's Play aber anders. Dort wird zwar das Spiel demonstriert und besprochen, aber es dürfte sich kaum hinreichend mit den Grafiken als solches etc. auseinandergesetzt werden.

Auch wäre vom Zitatrecht nicht das Zeigen des Spieles über mehrere Minuten umfasst, für ein Zitat würden kurze Passagen reichen. Daher geht jeder, der ein Let's Play online stellt, das Risiko ein, wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt zu werden, die Veröffentlichung unterlassen zu müssen und Schadensersatz in Form der Lizenzanalogie zahlen zu müssen."

Es lassen sich also gewisse Parallelen zum Fair-Use-Recht in den USA erkennen, das ebenfalls einen transformativen Zweck für das neue Werk über das simple Zeigen hinaus erfordert. Und da Mathé zufolge schon ein paar Minuten Gameplay das Zitatrecht strapazieren, könnte es für in der Regel mehrstündige Let's Plays erst recht kritisch werden.

Selbst PietSmiet erklärt, dass das für erfahrene Youtuber gar nichts Neues ist: Let's Plays seien nur mit Billigung der Publisher überhaupt möglich. Gerade deswegen seien Youtube-Netzwerke so wichtig, die mit den Publishern verhandeln und diese Billigung einholen.

Link zum YouTube-Inhalt

Allerdings weist Mathé auch darauf, dass sich genau wie in den USA dieses Problem faktisch selten stellt. "Wo kein Kläger, da kein Richter." Auch bei uns gibt es noch keinen Präzedenzfall, der diese rechtliche Frage abschließend klärt. Dafür sieht der Anwalt einen einfachen Grund: Entwickler sähen Let's Plays in der Regel als kostenlose Werbung und hätten deswegen gar keinen Anreiz, gegen sie vorzugehen.

"Wenn das Let's Play natürlich ein negatives Bild des Spiels zeichnet, könnte sich das Blatt schnell wenden..."

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