Star Wars: Die Rückkehr eines verstorbenen Darstellers in Rogue One sorgt 8 Jahre später für einen Streit vor Gericht

Peter Cushing wurde knapp 20 Jahre nach seinem Tod für Rogue One digital wiederbelebt. Deswegen legt sich eine britische Produktionsfirma mit Lucasfilm an.

Das digitale Abbild von Peter Cushing als Großmoff Tarkin in Rogue One. Bildquelle: DisneyLucasfilm Das digitale Abbild von Peter Cushing als Großmoff Tarkin in Rogue One. Bildquelle: Disney/Lucasfilm

2016 war Peter Cushing noch einmal als Großmoff Tarkin in Rogue One: A Star Wars Story zu sehen - mehr als 20 Jahre nach seinem Tod. Für die Vorgeschichte zu Episode 4 wurde der Schauspieler digital wiederbelebt - und darum entbrennt jetzt ein Rechtsstreit.

Die britische Firma Tyburn Film Productions hat nämlich Klage gegen Lucasfilm, die Lunak Heavy Industries, sowie den ehemaligen Agenten von Peter Cushing und dessen Familie eingereicht. Gestritten wird um einen Betrag von 200.000 Pfund - wie The Times oder Telegraph berichten.

Das digitale Abbild von Peter Cushing im Kreuzfeuer

Worum genau es geht? Tyburn behauptet, dass man mit Cushing einen Vertrag abgeschlossen hat, dass das Studio über die Rechte an seinen posthumen Auftritten ermächtigt. Dieser Vertrag soll auf einer Abmachung mit Peter Cushing aus dem Jahr 1993 beruhen. 

Zu diesem Zeitpunkt sollte Cushing in einem Fernsehfilm mit dem Arbeitstitel Heritage of Horror mitwirken, den Tyburn produzierte. Umgesetzt wurde Heritage of Horror allerdings nie. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung soll Peter Cushing bereits schwer erkrankt gewesen sein, bevor er 1994 seinem Krebsleiden erlag.

Deswegen beinhaltet der Vertrag laut Tyburn eine Passage, die das Studio dazu berechtigt, über die Darstellung von Cushing nach dessen Tod zu verfügen. Die Anwälte Tyburns argumentieren, dass ihre Auftraggeber vertraglich dazu berechtigt, das Schauspiel von Peter Cushing mithilfe technischer Möglichkeiten nachzubilden.

Gleichzeitig hätte Tyburn das Recht, dies anderen zu untersagen - in diesem konkreten Fall eben Disney und Lucasfilm. Und die hätten sich damit unerlaubt finanziell an einer digitalen Nachbildung von Peter Cushing in Rogue One: A Star Wars Story bereichert.

Star Wars: Rogue One - VFX-Special: Wie Peter Cushing zum Leben erweckt wurde Video starten 3:01 Star Wars: Rogue One - VFX-Special: Wie Peter Cushing zum Leben erweckt wurde

Disney argumentiert wiederum, dass 1993 es für diese Bestimmung keine realistische Grundlage gegeben hätte, da die technischen Möglichkeiten dafür schlicht noch nicht so fortgeschritten gewesen seien. Außerdem hätte Tyburn gar kein Material gedreht, mithilfe dessen der verstorbene Schauspieler wieder belebt hätte werden können. 

Lucasfilm habe wiederum lediglich Aufnahmen benutzt, an dem die Firma ohnehin schon die Rechte besaß: eben das Material aus Episode 4 - Eine neue Hoffnung. Auf die digitale Wiederbelebung von Peter Cushing hätte man sich ebenfalls mit der Familie von Cushing geeinigt.

Tatsächlich bahnt sich besagter Rechtsstreit bereits seit 2019 an, als Tyburn die Klage erstmals vor Gericht eingereicht hatte. Bis Juli 2024 hatten Lucasfilm und Lunak Heavy Industries zu erreichen versucht, dass die Klage verworfen wird - allerdings ohne Erfolg.

Richter Judge Mitcheson, der bisher für den Fall verantwortlich war, hat nun am 9. September zugelassen, dass die Angelegenheit vor Gericht geklärt wird. Ihm zufolge gibt es für Tyburn keine Garantie, mit der Klage Erfolg zu haben. Allerdings sei deren Vorwurf berechtigt, weswegen der Streit nun zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht fortgesetzt wird.

Was dann dabei geurteilt beziehungsweise wie der Konflikt beigelegt wird, muss sich erst zeigen.

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