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Steam-Sensation Schedule 1 bekommt jetzt Stress mit dem Drug Dealer Simulator, Fans mobilisieren zum Gegenschlag

Nach dem großen Erfolg auf Steam wird jetzt wohl wegen einer Urheberrechtsverletzung ermittelt.

So scheinen sich gerade die Fans von Schedule 1 zu fühlen. So scheinen sich gerade die Fans von Schedule 1 zu fühlen.

Update: Movie Games S.A. hat sich inzwischen auf der Steam-Seite von Drug Dealer Simulator zu der Situation geäußert. Der Publisher verdeutlicht, dass es sich derzeit um keine Klage handelt, sondern um eine Untersuchung zur Aufklärung, ob es sich bei den Ähnlichkeiten um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Dies sei aufgrund sich wiederholender Meinungen geschehen, dass die beiden Spiele sich sehr ähneln.

Darüber hinaus sei dieses Vorgehen nur auf den Publisher Movie Games zurückzuführen, nicht aber die Entwickler Byterunners. Das Unternehmen habe sich bereits mit TVGS in Verbindung gesetzt und hege keinen Groll gegenüber dem Indie-Entwickler.

Ursprüngliche Meldung: Schedule 1 hat noch nicht mal einen Monat auf dem Buckel, aber die Herzen vieler Steam-User bereits für sich gewonnen. Mehrere Hundertausend Spielerinnen und Spieler versuchen sich in der Simulation rund um die Uhr als Drogen-Dealer, doch nicht alle scheinen es mit dem Überraschungshit gut zu meinen.

Denn Schedule 1 ist bei weitem nicht die einzige Drogen-Sim auf dem Markt, und soll sich obendrein auch noch ein bisschen zu viel von der Konkurrenz abgeschaut haben.

Movie Games S.A. bringt wohl Ermittlung auf den Weg

Genauer gesagt geht es um den Drug Dealer Simulator, der vom Publisher Movie Games S.A. vertrieben wird. Laut eines Berichts auf der polnischen Seite papbiznes soll das Unternehmen einer möglichen Urheberrechtsverletzung durch Schedule 1 auf den Grund gehen.

Auf den ersten Blick mag der Drug Dealer Simulator abseits des Spielthemas nicht wahnsinnig viel mit Schedule 1 gemein haben. So setzt dieser beispielsweise auf eine realistische Grafik, während Schedule 1 auf einen einfachen Comic-Look zurückgreift:

Video starten 1:02 Der Dealer-Simulator Schedule 1 sieht im Trailer seltsam aus, aber erobert Steam im Sturm

Aus dem Bericht geht allerdings hervor, dass urheberrechtlich geschützte Elemente in Schedule 1 - wie Handlung, Spielmechanik und Benutzeroberfläche - aus den Spielen von Movie Games S.A. stammen sollen. Dadurch soll dem Spiel des Ein-Mann-Entwicklers ein unfairer Wettbewerbsvorteil entstanden sein.

Die Ermittlungen dauern laut Bericht seit dem Release von Schedule 1 am 24. März an, es haben sich allerdings noch keine konkreten rechtlichen Konsequenzen ergeben. Im Gegensatz dazu lässt die Community des Überraschungshits nicht lange auf sich warten.

Die Schedule-Community reagiert sofort

Nachdem die Untersuchung auch auf internationalen Seiten aufgegriffen wurde, wurden große Teile der Playerbase von Schedule 1 darauf aufmerksam. Die Spielerinnen und Spieler waren von einer möglichen Copyright-Klage nicht sonderlich begeistert.

Review-Bombing Drug Dealer Simulator Teil 1 erhält bei 1.800 neuen Bewertungen nur 10 Prozent positive.

Review-Bombing Drug Dealer Simulator 2 Teil 2 hat's mit 17 Prozent nur wenig besser erwischt.

Ihrem Ärger machen einige Fans von Schedule 1 jetzt mit Review-Bombing Luft. So werden die Steam-Seiten von Drug Dealer Simulator und seinem Nachfolger aktuell mit negativen Bewertungen überschüttet.

Zum Zeitpunkt dieses Artikels fallen die kürzlichen Rezensionen des ersten Teils zu 10 Prozent, die des zweiten Teils zu 17 Prozent positiv aus.

Ein Blick in die geschriebenen Bewertungen zeigt deutlich, wo der plötzliche Gemütswandel herrührt, denn vorher konnten sich beide Spiele an größtenteils positiven beziehungsweise ausgeglichenen Bewertungen erfreuen. Den Entwicklern in den neuesten Reviews Neid und Gier vorgeworfen, andere Bewertungen empfehlen direkt den Kauf von Schedule 1.

Ob das TVGS - dem Entwickler hinter Schedule 1 - wirklich hilft, ist fraglich. Zwar mag eine Vielzahl an negativen Bewertungen eine gewisse Signalkraft haben, ob ein potenzieller Urheberrechtsstreit davon berührt wird, ist aber eine andere Sache.

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