Steam - Verbraucherzentrale Bundesverband hofft auf baldigen Prozessbeginn für Gebrauchtspieleverkauf (Update)

Da Valve bis heute keine Anstrengungen unternommen hat, den Weiterverkauf von über Steam bezogenen Spielen zu ermöglichen, hat der vzbv nun Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben. (Update: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hofft auf einen Prozess für den Gebrauchtspieleverkauf noch in diesem Jahr.)

Update (22.07.2013)

Mittlerweile hat sich Eva Hoffschulte von dem Verbraucherzentrale Bundesverband nochmals zu diesem Thema zu Wort gemeldet. Gegenüber dem Magazins Cinemablend erklärte Hoffschulte, dass Sie hinsichtlich der Klage guter Dinge sei und auf einen baldigen Prozessbeginn, idealerweise noch in diesem Jahr, für den Gebrauchtspieleverkauf bei Steam hoffe.

»Unglücklicherweise steht bisher noch kein Termin für einen Prozess fest. Wir hoffen jedoch, dass er noch in diesem Jahr stattfinden wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es allerdings nicht realistisch, dass Valve seine Geschäftsbedingungen ändern wird. Doch die Chancen, den Prozess zu gewinnen, stehen recht gut und das wäre wirklich eine Verbesserung für alle Konsumenten. Dann könnten sie ihre Spiele an andere verkaufen.«

Update (4.02.2013) :

Zur aktuellen Klage gegen den Steam-Betreiber Valve, gibt sich der Markenchef des Unternehmens Doug Lombardi gelassen. Gegenüber The Escapist erklärte er:

»Wir wissen über die Pressemitteilung bezüglich des Rechtsstreits des VZBV bescheid, wir haben die eigentliche Klage aber bislang noch nicht bekommen. Soweit wir wissen, geht es dabei irgendwie um die Übertragbarkeit von Steam-Accounts. In dieser Angelegenheit wurde aber bereits in einem früheren Rechtsstreit zwischen Valve und dem VZBV vom Bundesgerichtshof zu unseren Gunsten entschieden. Vorerst bieten wir auch weiterhin unseren Steam-Service Spielern in Deutschland und der ganzen Welt an.«

Ursprüngliche Meldung (30.01.2013):
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes letztes Jahr, aus dem hervorging, dass gebrauchte Software grundsätzlich weiterverkauft werden darf, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Steam-Betreiber Valve dazu auf, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben (wir berichteten). Bis zum »Stichtag« Ende September 2012 hatte sich dabei aber nur wenig getan.

Nun erhob der vzbv Klage gegen den Spielentwickler und -vertreiber. Der Verband sieht durch die Accountbindung gekaufter Spiele und dem damit einhergehenden, kaum möglichen Wiederverkauf [außer, man veräußert den ganzen Spiele-Account, was zumindest laut Steam-AGB aber nicht erlaubt ist] die Rechte der Konsumenten verletzt.

»Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 03.07.2012 auch eine Grundlage zur Stärkung der Rechte der Verbraucher im Online-Spielebereich geschaffen, in dem er den Weiterverkauf gebrauchter Software klar bejaht hat. Die Überlegungen des EuGH lassen sich aber nach Ansicht des vzbv auch auf den Weiterverkauf von Spieleraccounts übertragen, so dass der vzbv Klage gegen Valve vor dem Landgericht Berlin erhoben hat.«, so der vzbv auf seiner offiziellen Webpräsenz.

Zwar hatte sich Valve zuvor dazu verpflichtet, die Nutzung (oder eben nicht mögliche Nutzung) von Steam nicht von einer Zustimmung zu einer abgeänderten AGB abhängig zu machen, der vzbv wertet dies allerdings natürlich lediglich als Teilerfolg.

»Als Eigentümer eines Brettspiels kann es [der Verbraucher] ohne Weiteres verschenken, verkaufen oder anderen ein Nutzungsrecht einräumen. Diese Möglichkeiten bleiben ihm bei einer Spiele-Software oft verwehrt. Technische Hürden und das Verbot der Weitergabe und des Verkaufs hindern den Käufer einer Spiele-Software daran, mit seinem Eigentum zu verfahren wie er möchte.«

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