»Dürfen die das überhaupt?«
Vielen lag diese Frage wohl auf der Zunge, als Ubisoft kürzlich nicht nur die Server von The Crew abschaltete, sondern das Racer-MMO auch aus den Bibliotheken seiner einstigen Käufer entfernte.
Manch einer vermutet, Publisher könnten gegen geltendes (EU-)Recht verstoßen, indem sie Spielern ihre für Geld erworbene Produkte nachträglich wieder entziehen. GameStar wollte es genau wissen und hat jemanden gefragt, der sich auskennt: Rechtsanwalt Kai Bodensiek.
Update vom 19. April 2024: Inzwischen beschäftigt der Fall auch die Politik, genauer die Europäische Kommission. Ausgang ungewiss.
Über den Experten
Kai Bodensiek ist Rechtsanwalt und Partner in der Medienkanzlei Brehm & v. Moers. Spezialisiert ist er auf die Beratung von Publishern und Entwicklern von Computerspielen in Fragen des Vertrags- und Lizenzrechts, des Urheber- und Wettbewerbsrechts und des Gesellschaftsrechts. Darüber hinaus unterrichtet er regelmäßig Studenten mit den Fachbereichen Producing und Game Design in Urheberrecht und Projektfinanzierung an der Games Academy und der Mediadesign Hochschule.
Das Interview mit dem auf Fachfragen zum Thema Computerspiele spezialisierten Bodensiek fand per E-Mail statt. Er gab dabei zu bedenken, dass er »die passenden Nutzungsbedingungen von Ubisoft nicht vor Augen habe«.
Aber auch aus einer generellen Sichtweise heraus muss er Spieler und Initiativen wie Stop Killing Games enttäuschen: Das Abschalten und Löschen von The Crew ist legal und rechtlich nicht zu beanstanden.
Kein Kauf, kein Klagegrund
GameStar: Ist es legal, dass Firmen wie Ubisoft gekaufte Spiele aus den Accounts von Spielern entfernen können?
Kai Bodensiek: »Zunächst einmal muss man unterscheiden, ob hier wirklich etwas gekauft wurde. Das mag bei einem Offline-Titel durchaus vertretbar sein, aber bei einem reinen Online-Spiel wie The Crew, das nur über die Server des Anbieters gespielt werden kann, geht man in der rechtlichen Literatur nicht von einem Kauf aus.
»In diesem Fall wird der ›Kaufpreis‹ für eine Dienst-/Werkleistung, nämlich die Zurverfügungstellung der Software und der dazugehörigen Server gezahlt. Damit ist kein Kauf verbunden, es handelt sich also um ein Dauerschuldverhältnis, wie die Aufnahmegebühr beim Fitnessstudio.«
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