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Seite 5: Chat: „Freie Rede, freie Kunst?“

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Verallgemeinerung bei der Zielgruppe

Moderator: Kommen wir zu den Userfragen, die bereits vorher gestellt werden konnten:

Patrick_Portz:Werden Computerspiele von Kritikern nicht generell als Kinderspiele wahrgenommen, um die Existenz/Legitimation von Erwachsenenspielen zu negieren/ignorieren und explizite Erwachseneninhalte moralisierend als für Kinder gedachte zu deklarieren?

Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff: Ich verstehe die Userfrage von Patrick_Portz nicht.

Moderator: Ich denke, die Frage geht in die Richtung, warum der Jugendschutz zu einem Verbot für Erwachsene führen soll.

Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff: Ich glaube, dass man hier differenzieren muss: Der Jugendschutz ist das Eine und die allgemeine Strafbarkeit nach§131 StGb ist die generelle Seite. Beides sollte man in der Tat nicht miteinander verwechseln oder verwischen, Es gibt Killerspiele, die dem§131 widersprechen und daher AUCH unter den Jugendschutz fallen. Und umgekehrt gibt es solche Spiele, die nur unter den Jugendschutz fallen, aber nicht gegen§131 verstoßen. Mit Freiheit der Kunst hat beides nicht zu tun, denn diese findet ihre Grenzen in§131 und dem Jugendschutz.

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