Virtueller Diebstahl
Im niederländischen Leeuwarden verurteilte ein Gericht zwei Jugendliche wegen Diebstahls zu 200 und 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Gestohlen wurden ein Amulett und eine Maske – an sich eine Lapalie. Aber die Gegenstände gibt es nicht wirklich, sie existieren nur virtuell im Online-Rollenspiel Runescape.
Weil man Gegenstände in Online-Spielen wie Runescape nicht einfach wegnehmen kann, greifen die beiden 14- und 15jährigen Schüler zu derben Methoden: Im September 2007 schlagen und bedrohen sie einen jüngeren Mitschüler und zwingen ihn, die Objekte auf ihre Spieler-Accounts zu übertragen. Die Körperverletzung ist ein klarer Fall für den Richter. Beim Diebstahl selbst liegt die Sache komplizierter: Haben auch immaterielle Güter einen Wert, fallen sie unter den Schutz des Eigentums? Ja, urteilt die Jugendkammer. Schließlich sei nach dem Gesetz auch elektrischer Strom ein materielles Gut, dessen Abzapfen strafbar ist. So wird auch die erzwungene Herausgabe virtueller Gegenstände zum Diebstahl.
Das Sammeln und Tauschen von so genannten »Items« in einer virtuellen Welt wie etwa in Runescape spielt eine wichtige Rolle für die Nutzer. Die Ausrüstungsgegenstände sind für den Eigentümer von konkretem Wert, vergleichbar mit realem Gut – nicht umsonst sind viele Menschen bereit, für Spielobjekte echtes Geld auszugeben. Gemeinschaften in virtuellen Welten können reale Gefühle wie Gier, Neid und Hass hervorbringen – und diese niedrigen Beweggründe können wiederum zu realen Verbrechen führten. Die sind strafbar. In einer etwas schlüpfrigeren Variante des Themas musste sich kürzlich auch ein 19jähriger Second Life-Nutzer wegen Markenfälschung vor Gericht verantworten: Der Sexspielzeug-Hersteller Eros LLC, seinerseits ein Second Life-Unternehmen, forderte Unterlassung und Schadensersatz, weil der 19jährige die virtuellen Erotikprodukte der Firma kopiert und verkauft haben soll. Das sei geschäftsschädigend. Das Gericht urteilte, der junge Mann entgehe einer Geldstrafe, wenn er den Vertrieb seiner Raubkopien einstelle. Eros LLC will in Berufung gehen.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.