The Elder Scrolls 4: Oblivion - Klage wegen Speicher-Bug gegen Bethesda zurückgewiesen

In den USA hat ein Spieler Bethesda und Zenimax verklagt, da ein Bug seinen Spielstand in The Elder Scrolls 4: Oblivion gelöscht hatte. Dem Kläger zufolge hätten die beiden Unternehmen damit gegen ihr eigenes Werbe-Versprechen auf unbegrenztes Gameplay verstoßen. Am Ende kam es zu einer außergerichtlichen Einigung.

Ein Bug in The Elder Scrolls 4: Oblivion war Gegenstand einer Klage im US-Bundesstaat Colorado. Am Ende kam es jedoch zu einer außergerichtlichen Einigung. Ein Bug in The Elder Scrolls 4: Oblivion war Gegenstand einer Klage im US-Bundesstaat Colorado. Am Ende kam es jedoch zu einer außergerichtlichen Einigung.

2012 hat der aus aus dem US-Bundestaat Colorado stammende Landis Edwards die beiden für das Rollenspiel The Elder Scrolls 4: Oblivion verantwortlichen Unternehmen Bethesda Softworks und Zenimax mit einer auf den ersten Blick recht bizarren Klage überzogen: Aufgrund eines Bugs, der die Löschung einer seiner Speicherstände zur Folge gehabt habe, hätten die Beklagten gegen ihr eigenes Marketing-Versprechen auf der Packungsrückseite des Titels verstoßen, heißt es in der Klageschrift. Dort werde nämlich ein quasi endloses Gameplay mit unendlich vielen Möglichkeiten angepriesen.

Eingereicht hat Edwards das Ganze als Sammelklage - und zwar unter gütiger Mithilfe des für derartige Aktionen bekannten Unternehmens Edelson. Die Firma soll bereits diverse im Silicon Valley ansässige Unternehmen mit Sammelklagen vor Gericht gezerrt haben, wie es in einem Firmen-Profil auf businessinsider.com heißt. Anschließend habe man - nach einer entsprechenden Zahlung des Beklagten - stets einer außergerichtlichen Einigung zugestimmt.

Und scheinbar hat das nun auch im Falle von The Elder Scrolls 4: Oblivion und den gelöschten Spielständen funktioniert. Wie kotaku.com nämlich berichtet, kam es auch hier bereits vor einigen Wochen zu einer außergerichtlichen Einigung der beiden involvierten Parteien, was zur Folge hatte, dass die Klage durch das zuständige Gericht abgewiesen wurde. Über die Eckpunkte der Abmachung ist allerdings nichts weiter bekannt - unwahrscheinlich ist es aber wohl nicht, dass auch hier Geld in Richtung der Kläger geflossen ist.

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