The Witcher 3 - EULA schränkt theoretisch Modding ein

Durch den Endbenutzer-Lizenzvertrag, abgekürzt EULA, schränkt CD Projekt RED die Nutzung des Fantasy-Rollenspiels The Witcher 3: Wild Hunt zumindest in der Theorie ein. Unter anderem ist etwa das Reverse-Engineering des Spiels verboten.

CD Projekt RED benutzt für The Witcher 3 benutzt zwar keine DRM-Software, schränkt die Nutzung des Spiels aber zumindest in der Theorie auf die gewohnte Art und Weise ein. CD Projekt RED benutzt für The Witcher 3 benutzt zwar keine DRM-Software, schränkt die Nutzung des Spiels aber zumindest in der Theorie auf die gewohnte Art und Weise ein.

Am 19. Mai 2015 kommt The Witcher 3: Wild Hunt in den Handel. Schon jetzt kann das Fantasy-Rollenspiel in Form eines Preloads von Vorbestellern aus dem Internet heruntergeladen werden. Und auch wenn der Client-Download noch nicht vollständig ist, so ist doch immerhin bereits er Endbenutzer-Lizenzvertrag, abgekürzt EULA (von engl. End User License Agreement), enthalten.

Und deren Inhalte sind nicht nur teilweise recht amüsant geschrieben, sondern auch überraschend restriktiv. Das offenkundig eigentlich so gar nicht an DRM-Maßnahmen interessierte Entwicklerstudio CD Projekt RED schränkt mit der Lizenzvereinbarung nämlich zumindest theoretisch all die Dinge ein, die bei anderen Spielen durch sogenannte Digital-Rights-Management-Software gelöst werden.

So ist es unter anderem verboten, den Quellcode von The Witcher 3: Wild Hunt zu dekompilieren, ihn auseinanderzunehmen oder an ihm sogenanntes Reverse-Engineering zu betreiben. Auch eine monetäre Bereicherung durch das Spiel ist nicht erlaubt - auch die Programmierung und Verbreitung von sogenannten Trainer-Tools steht auf der Verbotsliste.

Derartige Floskeln sind auch aus den EULAs vieler anderer Spiele bekannt, darunter etwa GTA 5. Sie richten sich zumindest oberflächlich an die Moddingszene und schränken diese in der Theorie stark ein. Insbesondere zielen die Richtlinien aber wohl auf Firmen ab, die in einer rechtlichen Grauzone agieren und kostenpflichtige Cheat-Tools und Hacks anbieten.

Da es aber bei The Witcher 3: Wild Hunt keine relevanten Online-Elemente gibt, dürfte zumindest beim Privatgebrauch wohl der folgende Leitsatz gelten: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Wer mit seinen Spiel-Modifikationen also keinem Dritten schadet oder sich finanziell bereichert, wird auch keine Sanktionen durch CD Projekt RED zu erwarten haben.

Zumal die Entwickler wie auch schon bei den Vorgängern offizielle Modding-Tools anbieten werden. Konkrete Details zum sogenannten REDKit liegen bisher zwar noch nicht vor, allerdings möchte das Studio den Moddern so viel Freiraum geben wie möglich. Ob die Werkzeuge direkt zum Release verfügbar sein werden, ist aber fraglich: Bei The Witcher 2 dauerte es ganze zwei Jahre, bis das REDKit zur Verfügung stand.

Aber zurück zum Thema finanzielle Bereicherung: Eine Ausnahme macht das Entwicklerteam. Und zwar in Sachen Let's Plays und Streaming. Aufgenommene Gameplay-Videos dürfen nämlich explizit über YouTube verbreitet und auch zum Geldverdienen genutzt werden.

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Selbstverständlich verboten ist hingegen die Verbreitung des Spiels über illegale Vertriebswege im Internet. Gemeint sind damit wohl Filesharing-Portale und andere Möglichkeiten zur Verbreitung illegal vervielfältigter Software. Dabei handelt es sich übrigens um einen EULA-Passus, der durchaus ernst genommen werden sollte. Bereits in der Vergangenheit ging CD Projekt RED nämlich in Zusammenarbeit mit deutschen Anwaltskanzleien per Abmahnschreiben gegen illegale Filesharer vor.

CD Projekt RED betont in der EULA zum Spiel außerdem, weiterhin sämtliche Rechte am Spiel zu halten: »Es ist unseres und das bleibt es auch«, heißt es dort unter anderem. Schließlich habe man auch drei Jahre lang an dessen Fertigstellung gearbeitet. Allerdings würde sich dadurch ja nichts am generellen Spaß mit dem Spiel ändern, so das Entwicklerteam.

Die Lizenzvereinbarung gilt übrigens nur für den Erstkäufer des Spiels. Eine Weitergabe an Freunde oder Bekannte ist damit zwar untersagt, womit sich The Witcher 3 kaum von anderen Spielen unterscheidet. Aber auch hier gilt: Die Regelungen werden nicht durch eine DRM-Software kontrolliert und auch die Nutzung der neuen Client-Software GOG Galaxy ist keine Voraussetzung. Die Entwickler setzen also ganz auf das Rechtsempfinden und die Ehrlichkeit der Nutzer.

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