Seite 2: Chat: "Welche Rolle spielt die Wirtschaft?"

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Der bayerische Gesetzesentwurf

Moderator: Dann lassen Sie uns gleich mit einer längeren Frage in die Diskussion einsteigen:
Neben dem bayerischen Gesetzentwurf zum „Killerspielverbot“ wird ja der Entwurf des Bundesfamilienministeriums diskutiert, der eine Ausweitung der Indizierung auf „gewaltbeherrschte“ Spiele vorsieht und bislang dahingehend kritisiert wurde, dieser Begriff sei zu breit und erzeuge dadurch Rechtsunsicherheit. Mitte September drangen nun präzisere Formulierungen des Entwurfs an die Presse. Demnach soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Zukunft solche Spiele von sich aus indizieren, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen" oder in denen "Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird". Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?

Martin Lorber: Wir denken, dass die Diskussion in die richtige Richtung geht. Was den Gewaltbegriff angeht, denken wir aber, dass für Computer- und Videospiele gleiche Maßstäbe gelten sollten, wie für andere Medien auch. Die Diskussion über Gewaltdarstellungen müsste die Darstellungen in Büchern, Filmen und im Fernsehen auch einbeziehen. Wir würden dann allerdings schnell merken, dass es sehr schwierig ist, von staatlicher Seite Regeln aufzustellen, was in Ordnung ist und was nicht. Diese Frage ist aber von der Jugendschutzthematik zu trennen. Wir reden bei solchen Spielen ja von Unterhaltung für Erwachsene. Und hier ist es gute rechtliche Tradition, dass der Staat keine ästhetische Wertmaßstäbe vorschreibt.

Jörg Tauss: Da haben wir zwei Probleme: Auch hier gibt es wieder schwierige Definitionsfragen, z.B. beim Selbstzweck, aber auch bei der Frage, wie dann bspw. Filme wie Rambo zu bewerten wären, bei denen Selbstjustiz ja gleichfalls ganz "selbstverständlich" im Mittelpunkt steht. Eine einheitliche Bewertung von Medien ist daher sehr schwierig. Bei allen Regulierungen in diesem Bereich sind wir deshalb auch sehr nahe beim Problem der Freiheit von Meinung und Kunst. Bezweckt ist nicht Erwachsenenschutz sondern Jugendschutz, bei dem wir allerdings mit gesetzgeberischen Maßnahmen immer mehr an die natürlichen Grenzen in einer digitalisierten Welt stoßen. Diesen Spagat müssen wir machen: Effizienter Jugendschutz auf der einen Seite und die Vermeidung der Bevormundung Erwachsener auf der anderen Seite.

Martin Lorber: Dem kann ich nur zustimmen.

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