Ein Nest mit stilisierten Flügeln, darin ein Kind. Darunter, in den typischen goldgelben Lettern, der Titel: Harry Potter. Der untere Teil des Ps läuft aus in Form eines Blitzes. So wie die Narbe auf der Stirn des gleichnamigen Zauberlehrlings, der zum Held ganzer Generationen weltweit wurde.
Die Fassade des Lyric Theater am New Yorker Broadway bewirbt mit optischem Haudrauf und leicht irritierender Jesus-Referenz das Stück Harry Potter and The Cursed Child. »Es ist Zeit, wieder an Magie zu glauben« steht über den Flügeltüren am Eingang. Daneben, an der Werbefront des New Victory Theater, sehr viel kleiner, unscheinbarer und erst auf den zweiten Blick richtig erkennbar, eine ganz andere Botschaft: »Schützt Transkinder«.
Ein Seitenhieb auf die sehr viel weniger opulente und kaum zauberhafte Seite des Harry Potter-Franchises: Die wiederholten transfeindlichen Entgleisungen seiner Schöpferin. So bunt und tolerant die Fantasie-Welt in Harry Potter ist – mit Riesenmenschen wie Hagrid und Werwolf Lupin – so binär scheint Rowlings Geschlechterverständnis in der realen Welt.
Mit Hogwarts Legacy erscheint 2022 nun ein Videospiel, das auf Rowlings geistigem Werk fußt und von dessen mutmaßlichen Erfolg die Autorin finanziell profitieren wird. Dabei stellt man sich automatisch die Gretchenfrage, auf die es in der Diskussion hinausläuft und die auch aus anderen Kontexten bekannt ist.
Kann man Werke des deutschen Komponisten Richard Wagner noch hören, obwohl er vom Nationalsozialismus instrumentalisiert wurde? Darf man ein Spiel wie Hogwarts Legacy kaufen und spielen und damit mittelbar Rowlings transfeindliches Engagement finanziell unterstützen?
Lassen sich Werk und Autor*in trennen?
Die trans* Community hat hierzu unterschiedliche Meinungen. Für Verena und Eva von Nerbie Gaming ist das durchaus möglich: »Für uns sind Werk und Autorin eindeutig trennbar, weil mit dem Schreiben eines Werkes die ›Arbeit‹ an dem Werk ja noch nicht vorbei ist. Rowling hat es geschrieben und veröffentlicht, ja. Aber unzählige Menschen haben das Werk weitergedacht.« Das Werk gehe so gewissermaßen in den geistigen Kollektivbesitz der Gesellschaft über.
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