Echtgeld, Ingame-Währung: Was zählt als Glücksspiel-"Einsatz"?
Lootboxen kauft man in der Regel für kleines Geld. Wenn der Einsatz "erheblich" sein muss, fallen Lootboxen dann schon deswegen nicht mehr unter den Glücksspielbegriff?
Das ist im Einzelfall durchaus möglich, darauf verlassen kann man sich allerdings keineswegs. Auch in dieser Hinsicht ist vieles umstritten. Zumindest dort wo Lootboxen nur durch das Spielen oder Zuschauen gewonnen werden können, liegt mangels Einsatz jedenfalls kein Glücksspiel vor.
Weitgehend Einigkeit besteht außerdem dahingehend, dass der Einsatz zumindest dann unerheblich ist, wenn er unter 50 Cent liegt. Die meisten Lootboxen sind allerdings teurer. Zum Teil werden aber auch erheblich höhere Beträge von bis zu zehn Euro oder mehr noch als unerheblich eingestuft.
Aber selbst wenn man diese Ansicht vertritt, muss noch berücksichtigt werden, dass bei Lootboxen grundsätzlich auch eine Mehrfachteilnahme durch wiederholten Kauf möglich ist. Das gezahlte Entgelt erhöht sich dann mit jedem Kauf.
Die Möglichkeit, mehrere Lootboxen zu kaufen, kann also zu einem ausreichend hohen Entgelt und damit theoretisch zum Vorliegen eines Glücksspiels führen?
Sofern auch die anderen Voraussetzungen der Glücksspieldefinition erfüllt sind, ja. Ganz geklärt ist zwar auch diese Frage nicht, die Rechtsprechung geht aber offenbar davon aus, dass auch durch die Summierung des Einsatzes die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Das soll insbesondere dann gelten, wenn der Spieler zur Mehrfachteilnahme animiert wird oder diese zu erwarten ist.
Da der Kauf einer größeren Anzahl von Lootboxen oft mit Rabattsystemen belohnt wird und das System auf eine Mehrfachteilnahme angelegt ist, besteht zumindest ein Risiko, dass die Rechtsprechung selbst bei günstigen Lootboxen von einem erheblichen Einsatz aufgrund eines Summierungseffektes ausgehen würde.
In vielen Spielen kauft man Lootboxen gar nicht mit echtem Geld, sondern mit Ingame-Währung. Die Ingame-Währung muss der Spieler aber vorher oftmals erst mit richtigem Geld kaufen. Ändert sich dadurch etwas?
Nein. Nach der eingangs erwähnten Definition muss der Spieler bei einem Glücksspiel einen Einsatz bzw. ein Entgelt leisten. Als "Einsatz" wird jede Leistung angesehen, die in der Hoffnung erbracht wird, im Falle des "Gewinnens" eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten.
Der Kauf von virtueller Währung mit echter Währung stellt sich aus rechtlicher Sicht zunächst als Rechtskauf dar. Auf einen Rechtskauf finden die Vorschriften über den Kaufvertrag Anwendung. Der Spieler erhält als Gegenleistung für den Kaufpreis die Einräumung eines sogenannten einfachen Nutzungsrechts an einem Teil eines filmähnlichen Werks. Wird die Ingame-Währung dann verwendet, um eine Lootbox zu erwerben, handelt es sich rechtlich gesehen wiederum um einen Tauschvertrag, auf den ebenfalls wesentliche Vorschriften über den Kaufvertrag Anwendung finden.
Der Spieler tauscht also das zuvor erworbene Nutzungsrecht am Teil eines filmähnlichen Werkes, sprich die virtuelle Währung, gegen ein anderes, gleichartiges Nutzungsrecht, sprich die Lootbox, ein. Auch darin liegt jedoch eine Leistung und Gegenleistung, nur mit dem Unterschied, dass die Leistung kein Kaufpreis ist. Trotzdem wird die Ingame-Währung in der Hoffnung geleistet, im Falle des Gewinnens eine gleichwertige oder höherwertige Leistung in Form eines besseren virtuellen Gegenstandes, sprich dem Nutzungsrecht daran, zu erhalten.
Sowohl Lootboxen als auch Ingame-Währung können häufig nicht nur gekauft, sondern auch erspielt werden. Das Erspielen dauert nur deutlich länger. In dem Fall hat der Spieler trotzdem nie einen Kaufpreis gezahlt. Hat das Einfluss auf die die rechtliche Bewertung von Lootboxen?
In der Gesetzesbegründung eines älteren Glücksspielstaatsvertrags hat der Gesetzgeber angegeben, dass kein Glücksspiel vorliegen soll, wenn neben einer entgeltlichen Teilnahmemöglichkeit eine gleichwertige, praktikable und unentgeltliche Alternative zur Teilnahme an demselben Spiel angeboten wird. Auch die Rechtsprechung hat zum Teil in diese Richtung argumentiert und geht nicht von einem Glücksspiel aus, wenn der Teilnehmer auch ohne Vermögensopfer mit gleichen Chancen teilnehmen kann.
Dies wird zum Teil jedoch wiederum dadurch eingeschränkt, dass die Teilnahmealternative weder kostenintensiver noch zeitaufwendiger sein darf, was beim Erspielen von Lootboxen bzw. Ingame-Währung regelmäßig nicht der Fall ist.
Zudem lässt sich argumentieren, dass auch erspielte Ingame-Währung eine Leistung und damit einen Einsatz darstellt, da diese letztendlich denselben Wert hat wie der gleiche Betrag in gekaufter Ingame-Währung.
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