Lootboxen - Britische Kommission sieht keinen Zusammenhang mit Glücksspiel

Ein Ausschuss aus Großbritannien stellte klar, dass man bisher keine Verbindung zwischen Glücksspiel und Lootboxen sieht.

In Großbritannien sieht man keinen Zusammenhang zwischen Lootboxen und Glücksspiel. In Großbritannien sieht man keinen Zusammenhang zwischen Lootboxen und Glücksspiel.

Vor kurzem wurden Spiele mit Lootboxen in Belgien verboten, da sie als Glücksspiel eingestuft wurden. Großbritannien stimmt dieser Ansicht nicht zu: Die dortige Glücksspielkommission wiederspricht der Behauptung, dass Lootboxen Kinder zu Glücksspiel verleiten. Das erklärten sie gegenüber Gameindustry.biz.

Erst diese Woche veröffentlichten der Ausschuss den Report »Young People and Gambling 2018«, in dem sie durch eine Umfrage herausfanden, dass drei von zehn Kindern Lootboxen während dem Spielen öffneten. Manche Seiten haben diese Nachricht anscheinend falsch aufgefasst.

Anstieg der Glücksspieler, allerdings kein Zusammenhang mit Lootboxen

Eine Sprecherin der Kommission stellt nun klar, das man in der Befragung nicht davon spricht, dass dies Kinder Glücksspiel aussetzt. Da es sich hierbei jedoch um ein beliebtes Thema handelt, wollte man Informationen und Daten darüber sammeln. Zuvor sprach der Ausschuss zumindest davon, dass die Grenzen zwischen Video- und Glücksspiel wegen Lootboxen verschwimmen.

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Man fand heraus, dass 15% der befragten Kinder im Alter zwischen 11 und 16 Jahren über Wettseiten bescheid wissen, auf denen man um Skins spielen kann. Lootboxen kennen mit 54% allerdings mehr als die Hälfte und 31% erwarben und öffneten diese bereits. Dabei war nicht immer die Aufsicht der Erziehungsberechtigten gegeben.

Dem Kommitee zufolge vervierfachte sich die Zahl der nicht volljährigen Glücksspieler innerhalb der letzten zwei Jahren. Eine Verbindung mit Lootboxen sprach man bisher allerdings noch nicht konkret an. Weiter, so die Sprecherin, teilt man hier eher die Meinung der Niederlande, als die von Belgien.

Auch die irische Regierung scheint dem zustimmen. Auch die stuften Lootboxen nicht als Glücksspiel ein, weswegen sie unter normales Verbraucherrecht fallen.

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