Fus Ro Dah dürften die meisten von euch kennen: den Drachenschrei aus The Elder Scrolls 5: Skyrim, mit dem ihr Gegner durch die halbe Landschaft pustet.
Als Nutzername im Netz ist die Zeile entsprechend beliebt – beliebt genug, dass sie im Messenger Kik gleich zweimal vergeben war. Und genau diese Doppelung hat einen Mann aus Kanada 18 Monate seines Lebens gekostet.
Ein Unterstrich zu wenig
Der Fall beginnt 2018 in Wisconsin: Zwischen August und Dezember schrieb ein damals 12-jähriges Mädchen über den Messenger Kik mit einem erwachsenen Mann. Die Mutter fand auf dem Handy ihrer Tochter ein Foto des Mannes und schaltete die Polizei ein.
Das Dane County Sheriff's Department wertete das Smartphone forensisch aus und stieß auf 125 Nachrichten eines Kik-Kontos mit dem Namen fus__ro_dah – mit zwei Unterstrichen zwischen fus und ro. Um herauszufinden, wer hinter dem Konto steckt, forderten die Ermittler bei Kik die Nutzerdaten an. Im Ersuchen stand allerdings fus_ro_dah, mit nur einem Unterstrich.
Dieses Konto gehörte Brandon Klayme, damals 28 Jahre alt und wohnhaft bei seinen Eltern in Halifax. Kik lieferte die zu diesem Namen hinterlegte E-Mail-Adresse, und darüber landete die Spur bei einer kanadischen IP-Adresse. US-Ermittler gaben den Fall an die Halifax Regional Police weiter, der örtliche Provider ordnete die IP einer Wohnanschrift zu. Es folgten ein Durchsuchungsbefehl sowie beschlagnahmte Handys und Laptops.
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Auf den Geräten fand sich nichts – verurteilt wurde er trotzdem
Die Auswertung der beschlagnahmten Geräte brachte laut Gerichtsunterlagen keinerlei belastendes Material. Nichts verband Klayme mit dem Mädchen, es fanden sich keine entsprechenden Bilder, und die Ermittler konnten nicht einmal nachweisen, dass er Kik im fraglichen Zeitraum überhaupt genutzt hatte.
Im Februar 2020 wurde er dennoch festgenommen und in drei Punkten angeklagt. Der Prozess fand 2023 statt, das Urteil lautete auf schuldig, die Strafe: 18 Monate Haft mit weiteren 18 Monaten Bewährung im Anschluss. Klayme saß die Strafe vollständig ab und beteuerte durchgehend seine Unschuld. Seine Erklärung damals: Sein E-Mail-Konto müsse gehackt worden sein.
Der Unterstrich tauchte in der gesamten Verhandlung nie auf. Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft, weder die seine Verteidigung noch der Richter bemerkten, dass das Konto aus dem Auskunftsersuchen ein anderes war als das aus den Chatprotokollen.
Aufgefallen ist es erst im Berufungsverfahren
Nach seiner Entlassung arbeitete Klayme weiter daran, seinen Namen reinzuwaschen: Sein Berufungsanwalt Zeb Brown erzählte CBC News, sein Team habe im Frühjahr versucht zu verstehen, warum die digitalen Spuren überhaupt zu seinem Mandanten führten – und dabei das ursprüngliche Auskunftsersuchen noch einmal durchgesehen, wobei sie endlich auf den doppelten Unterstrich stießen.
Die Staatsanwaltschaft prüfte den Punkt und stimmte der Berufung zu. Das Berufungsgericht stellte klar, dass die Ermittler bei einem korrekt wiedergegebenen Nutzernamen gar nicht erst bei Klayme gelandet wären, und hob Urteil, Strafe und die noch laufenden Auflagen auf. Wie der Fehler jahrelang unbemerkt bleiben konnte, kann laut Gericht niemand erklären.
Aus der Entscheidung geht hervor, dass eine korrekte Anfrage zu einer Person mit dem Vornamen Jay und einer IP-Adresse in Kalifornien geführt hätte. Ob gegen diesen Mann inzwischen ermittelt wird, ist nicht bekannt. Ebenso offen ist, ob Klayme Entschädigung fordert und ob die beteiligten Behörden Konsequenzen ziehen.

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