Neben der ohnehin schon wieder ausgehebelten Klausel zum Rückgaberecht digital erworbener Spiele hat Valve dem Nutzungsvertrag auf seiner digitalen Vertriebs- und Gamingplattform Steam auch noch eine weitere Passage hinzugefügt. Dieses Mal kommt man den eigenen Nutzern jedoch entgegen: Es geht um mehr Transparenz bei kommerzieller Werbung.
Ab sofort stimmen Nutzer der Plattform nämlich zu, andere Nutzer transparent darüber zu informieren, wenn sie für die positive Bewertung von Produkten oder anderen Dingen eine Gegenleistung eines Dritten erhalten. Dazu zählen nicht nur finanzielle Zuwendungen sondern auch kostenlose Spiele und dergleichen. Im Original-Wortlaut heißt es dazu unter Paragraph 6, Abschnitt C:
»Wenn Sie Steam-Leistungen (z.B. die Steam-Kuratoren-Listen oder die Steam-Rundfunkleistungen) zur Bewerbung von Produkten, Leistungen oder Veranstaltungen im Austausch für eine beliebige Form von Gegenleistung eines Dritten (einschließlich nichtmonetärer Belohnungen wie etwa Freispiele) nutzen, müssen Sie Ihren Adressaten die Herkunft der betreffenden Gegenleistung klar und deutlich mitteilen.«
Auch Nutzer des Stream-Broadcasting-Systems müssen demnächst also kenntlich machen, wenn sie ein vorgestelltes Spiel direkt vom Hersteller zur Verfügung gestellt bekommen haben.
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