World of Warcraft - Preisänderungen und weitere AGB-Klauseln unzulässig

Blizzard wurde kürzlich aufgrund insgesamt neun strittiger Passagen in seinen Nutzungsbedingungen für World of Warcraft vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt. Das Landgericht Berlin hat der Klage nun in vollem Umfang Recht gegeben.

World of Warcraft hatte diverse strittige Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen. Neun davon muss Blizzard nach einem Urteil des Landgericht Berlin nun ändern. World of Warcraft hatte diverse strittige Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen. Neun davon muss Blizzard nach einem Urteil des Landgericht Berlin nun ändern.

Blizzard verstößt mit einem Teil seiner Nutzungsbedingungen für das Online-Rollenspiel World of Warcraft gegen geltendes deutsches Recht. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Berlin infolge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Der Verbraucherschutzverband hatte Blizzard im Hinblick auf die Nutzungsbedingungen in insgesamt neun Fällen Unzulässigkeit vorgeworfen. Unter anderem ging es darum, dass im Falle einer fehlerhaften Kreditkartenabbuchung, Lastschrift oder eines Buchungsfehlers eine sofortigen Account-Löschung oder Konto-Stilllegung als Straf-Maßnahme genannt wurde.

Insbesondere allerdings ist Blizzard dafür in die Kritik geraten, sich vorzubehalten, »sämtliche in dieser Vereinbarung enthaltenen Regeln und Bedingungen zu modifizieren, zu erweitern, auszutauschen oder zu löschen«. Das schließt neben möglichen neuen Zugangs-Methoden zum Spiel auch eine willkürliche Änderung der Abo-Preise mit ein. In diesem Falle nennt das Entwicklerstudio sogar explizit die Neu-Erhebung von Zusatzgebühren, falls man das Gefühl habe, dass dies »nützlich« für das Spielerlebnis sei.

Als Zustimmung zu derartigen Änderungen reichte es einer weiteren Passage zufolge aus, dass sich die Spieler einfach wieder mit ihrem Account einloggten und weiterspielten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben des vzbv hat Blizzard Entertainment die strittigen Klauseln aber inzwischen geändert - auch wenn davon auf blizzard.com noch nichts zu sehen ist.

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