Gewalt an Mäusen
Unsere sechs als »normale Kunden« getarnten Umtausch-Agenten besuchten vier Geschäfte: in Kiel einen Media Markt und eine Vobis-Filiale, in München den Elektronik-Fachmarkt Conrad sowie den kleinen Hardware-Händler NB Computer. Die Mäuse präparieren wir mit einem Schraubenzieher und etwas roher Gewalt. Bei den Grafikkarten behaupten wir, dass sie nach einer Weile Bildfehler produzieren und schließlich abstürzen. Laut§ 437 des BGB können wir Nacherfüllung verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten, sobald wir Mängel an der Sache feststellen. Die defekten Mäuse und Grafikkarten müssen die Händler demnach umtauschen. Anders liegt der Fall beim RAM-Riegel: Hier geben wir zu, dass wir versehentlich den falschen Speichertyp gekauft haben. Das Gesetz bezeichnet dies als Eigenverschulden des Kunden, die Händler können die Reklamation verweigern.
Wichtig: Wir haben sämtliche Hardware-Geräte in der geöffneten Original-Verpackung mit vollständigem Zubehör zurückgebracht. In die Beurteilung der Fälle (siehe Kasten) fließen neben der erfolgreichen Reklamation auch die Freundlichkeit des Personals und der Zeitaufwand mit ein.
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