Wie werden Spiele vom Index gestrichen?
Und wie kommt es dazu, dass Spiele oder Filme sogar komplett vom Index gestrichen werden?
Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Zunächst werden Indizierungen nach 25 Jahren automatisch gestrichen. Vor Ablauf dieser Frist nimmt die BPjM in der Regel eine erneute Prüfung vor. Liegen die Voraussetzungen für eine Indizierung noch vor, wird das Medium folgeindiziert. Ansonsten wird das Spiel gestrichen. Letzteres ist in der Praxis der Regelfall.
Darüber hinaus können die Rechteinhaber und Urheber auch schon vorher bei der BPjM einen Antrag auf Listenstreichung stellen, um das Spiel erneut prüfen zu lassen. Zuletzt kann es auch vorkommen, dass ein Gericht die Indizierung aufhebt. Entsprechende Verfahren sind allerdings selten. Versucht wurde dies im Games-Bereich etwa bei Medal of Honor (2010). Das Verwaltungsgericht gab jedoch der BPjM recht und die Indizierung blieb bestehen.
Wie gehen Anwälte vor, wenn sie die Aufhebung einer Beschlagnahmung oder eine Deindizierung erwirken wollen? Wie beweisen sie, dass die ursprüngliche Einstufung einem Spiel nicht gerecht wird?
Zunächst muss bei der BPjM ein Antrag auf Listenstreichung gestellt werden. Dieser sollte entsprechend begründet sein. Im Falle einer einfachen A-Listenindizierung sollte hierfür auf Basis der Spruchpraxis der BPjM dargelegt werden, warum das jeweilige Spiel nicht jugendgefährdend ist. Ist das Spiel auf Liste B indiziert, muss zusätzlich noch dargelegt werden, warum dieses den jeweiligen Straftatbestand nicht verletzt.
Gewichtige Argumente gegen eine Jugendgefährdung sind insbesondere unrealistische Spielelemente wie Fantasy- und Science-Fiction-Inhalte, die mittlerweile deutlich stärker gewichtet werden. Bei alten Spielen spricht zudem die nicht mehr zeitgemäße Grafik und Technik eine wichtige Rolle.
Weitere Argumente können unter anderem eine gewisse historisch-dokumentarische Bedeutung, übertriebene und komödiantische Spielelemente, nicht menschliche Gegner sowie eine taktische und soziale Komponente sein. Letzteres trifft vor allem auf Multiplayer-Titel häufig zu.
Liegt die Indizierung länger als zehn Jahr zurück, prüft die BPjM die Indizierung in der Regel im sogenannten vereinfachten Verfahren durch ein Dreiergremium. Sind es weniger als zehn Jahre oder gibt das Dreiergremium dem Antrag nicht statt, kommt es zum regulären Verfahren vor dem Zwölfergremium.
Dort findet im Rahmen der Spielpräsentation auch eine mündliche Anhörung statt, in der nochmals Argumente vorgetragen werden können sowie Fragen des Gremiums beantwortet werden sollen. Hier ist es zudem wichtig, darauf hinzuwirken, dass während der Spielpräsentation auch entlastende Spielstellen ausreichend durch den Spieletester präsentiert werden.
Und wie ist das im Falle von beschlagnahmten, also strafrechtlich verbotenen Spiele? Zum Beispiel Mortal Kombat 1-3, Left 4 Dead 2, Condemned 1+2, Dead Rising und einigen weiteren Vertretern?
Beschlagnahmte Medien sind ein Sonderfall. Diese müssen von Gesetzes wegen auf Liste B eingetragen werden. Nach überwiegender Meinung sind solche Titel der Prüfungskompetenz der BPjM entzogen. Das bedeutet, die BPjM darf über das Spiel gar nicht mehr entscheiden und muss dieses zwingend in Listenteil B eintragen.
Beschlagnahmte Spiele werden daher auch nicht nach 25 Jahren gestrichen. Aus demselben Grund ist auch ein Antrag auf Listenstreichung zwecklos. Das Verfahren würde von der BPjM ohne Prüfung des Spiels eingestellt werden, gleichgültig wie lange die Indizierung bereits zurückliegt.
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