Wie hebt man eine Beschlagnahme auf?
Und was lässt sich hier tun? Kürzlich wurde ja die Beschlagnahme von Dead Rising 1 und 2 erfolgreich aufgehoben.
Damit die BPjM wieder über ein Spiel entscheiden kann, muss zunächst eine neue Gerichtsentscheidung herbeigeführt werden, in der die strafrechtliche Relevanz des jeweiligen Mediums verneint wird. Lange war unklar, ob auch alte Beschlagnahmebeschlüsse noch gerichtlich angegriffen werden können, um so eine neue Entscheidung herbeizuführen. Mittlerweile haben jedoch einige Gerichte entschieden, dass dies möglich ist. Andere lehnen diese Möglichkeit aber ausdrücklich ab.
Sofern mehrere Beschlagnahmebeschlüsse existieren, was oftmals der Fall ist, ist es daher wichtig, sich an das richtige Gericht zu wenden. Alternativ kann auch versucht werden, alle existierenden Beschlagnahmebeschlüsse aus formalen Gründen aufzuheben, d.h. ohne dass das Gericht das Spiel erneut inhaltlich prüft.
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Das ist etwa möglich im Falle von Formfehlern oder wenn die Staatsanwaltschaft nach der Beschlagnahme keine Anklage erhoben hat. Dieser Weg ist allerdings bei mehreren existierenden Beschlagnahmebeschlüssen aufwändiger und funktioniert zudem nicht immer.
Die BPjM hatte schon im November 2017 verkündet, dass die Beschlagnahme von Dead Rising aufgehoben wurde und das Spiel auf Liste A umgetragen. Das wurde dann kurzerhand rückgängig gemacht. Erst jetzt kam es zur endgültigen Aufhebung der Beschlagnahme und Umtragung. Was war hier passiert?
Grund war ein unglücklicher Zufall. Das AG Hamburg hatte gerade den alten Beschlagnahmebeschluss zu Dead Rising aus dem Jahr 2007 aufgehoben. Dies allerdings nur aus formalen Gründen, ohne dass das Gericht erneut über die strafrechtliche Relevanz des Spiels entschieden hatte. Da es nur einen Beschlagnahmebeschluss gab, hätte dies eigentlich ausgereicht.
Unglücklicherweise wurde das Spiel ausgerechnet im Dezember erneut beschlagnahmt, diesmal vom AG Duisburg. Damit existierte somit eine neue Entscheidung, die das Spiel als strafrechtlich relevant eingestuft hat. Beide Entscheidungen haben sich überschnitten und so kam es zur vorzeitigen Umtragung durch die BPjM, die dann rückgängig gemacht werden musste.
Mittlerweile wurde allerdings auch die neuere Beschlagnahmeentscheidung des AG Duisburg aufgehoben, sodass nun die finale Umtragung auf Listenteil A erfolgen konnte. Als nächstes kann bei der BPjM nun ein Antrag auf Listenstreichung gestellt werden. Nachdem Dead Rising 4 von der USK eine Freigabe erhalten hat, sind die Chancen hierfür sicherlich nicht schlecht.
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