Wie uns die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in einem Fax mitgeteilt hat, ist die EU-Version des Koop-Shooters Left 4 Dead vorläufig in die »Liste B« der jugendgefährdenden Medien aufgenommen worden. Der Titel darf damit nicht mehr öffentlich beworben und nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. In die »Liste B« werden Spiele aufgenommen, die nach Ansicht der BPjM nicht nur jugendgefährdend sind, sondern auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Im Fall von Left 4 Dead könnte es also zur Beschlagnahmung des Spiels kommen, wenn ein Gericht dies in einer Entscheidung feststellen sollte. Dann wäre jeglicher Weiterverkauf oder auch die Einfuhr nach Deutschland untersagt.
Nicht betroffen von der Indizierung ist die von Electronic Arts vertriebene, deutsche Version von Left 4 Dead. Diese Fassung erhielt von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK eine Alterskennzeichnung (»keine Jugendfreigabe gemäß§14 JuSchG«) und kann daher nicht nachträglich mehr indiziert werden. Für den deutschen Markt hatte EA Left 4 Dead angepasst: Das Spiel enthält hierzulande eine abgeschwächte Gewaltdarstellung und blendet die Leichen erledigter Zombies sofort aus.
» Die komplette BPjM-Mitteilung zu Left 4 Dead lesen Sie auf Seite 2.
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